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Kein Geld von der Unterhaltsvorschusskasse?

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Teffifee

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ja das stimmt. kann dir gern einen link per PN schicken (pn mir am besten, weil ich nicht weiss ob ich schnell genug die antwort hier lese)

hm find ich ehrlich gesagt nicht ungerecht. wenn du heiratest oder einen neuen partner hast, der mit dir zusammenlebt, sind viele kosten geteilt und du musst nicht fuer alles allein aufkommen (miete zum beispiel).

wieso - wenn ich fragen darf -zahlt denn der leibliche vater nicht?

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Diese Frage ist mir auch schon mal in den Sinn gekommen falls ich mal heiraten sollte.

Ich finde Kimi hat schon recht aber ungerecht finde ich es trotzdem iregndwie diese Gesetzart. Das ist jetzt nicht bei allen Vätern so aber manche könnten sich darauf schön ausruhen nur damit sie dem Kind kein Unterhalt mehr zahlen müssen, ( denken sich vielicht auch : ach der neue partner zahlt schon alles ) vorrausgesetzt der Vater arbeitet dann ist es anders. Wenn er arbeitet wird ja nach dem gehalt geschaut wieviel er Unterhalt an das Kind zahlen muß oder nicht? Bitte korigieren wenn es nicht stimmt :confused: Auch wenn man mit einem neuen Partner zusammen ist und heiratet oder?

Bearbeitet von Dragonfly
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Wenn der Erzeuger arbeitet und genug verdient,kriegt man ja eh keinen UV.Ich kriege auch keinen mehr,aber die Schulden des Erzeugers häufen sich weiter an,denn auch,wenn kein UV gezahlt wird,er bleibts dem Kind schuldig und wenn er irgendwann arbeitet und genug verdient...

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Der Partner die Kindsmutter wird ja nur für den Unterhaltsvorschuss quasi herangezogen. Wenn der Kindsvater Unterhalt zahlt und nicht auf den 100% Betrag kommt wird (so ist das bei uns) die Freundin/Frau mit herangezogen. So ist es bei uns ich muss jeden Monat 106 Euro aufbringen um den vollen Satz meines Mannes aufzustocken da er unter den 1500Euro verdient.

Ob das Fair ist wird auch nicht gefragt. Unser Sohn hat wenn ich wieder arbeiten gehe (auch wenn es nur 400€ sind) keinen Anspruch auf Geld seines Vaters weil wir zusammen wohnen. Das finde ich noch ungerechter.

Aber sowas kann man ewig spinnen.:rolleyes:

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Und wie ist das wenn wie der User oben die Frage stellte wenn man mit dem neuen Partner zusammen ist und heiratet? Wenn der vater von dem Kind berufstätig ist muß er doch weiterhin Unterhalt an das Kind zahlen. UV bekomme ich ja zum beispiel weil ich nicht mehr mit dem Vater von meiner Tochter zusammen bin und allein erziehemd bin. Angenommen ich würde heiraten, der UV fällt ja dann weg aber wenn der Vater arbeit hat muß er ja trotz allem einen gewissen Satz an seine Tochter zahlen( nach seinem Lohn berechent ).

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Also wenn der Kindsvater Unterhalt zahlt da er arbeitet oder Millionär ist es völlig wurscht ob du Alleine, in einer Partnerschaft (ob in zwei oder einer Wohnung lebt) oder verheiratet bist. Der Kindsvater muss komplett zahlen.

Nur beim UV ist es so, das wenn du nicht mehr alleine bist (also min. mit deinem Partner zusammen lebst) fällt der UV weg.

Nur der Unterhalt der Kindsmutter würde wegfallen wenn man in einer neuen Beziehung lebt.

So wie ich das verstanden habe, ist es immer eine rechtliche Gradwanderung wenn man UV bezieht oft ja auch Steurklasse 2 hat. Und mit einem Mann in einer Beziehung zusammen lebt. Wenn man das nicht richtig stellt (Steuerklasse 1 und UV nicht mehr bezieht) und jemand will einem ans Bein pi... kann das echt finanziell ins Auge gehen.

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