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Schwanger während der Ausbildung

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Geschrieben

Hallöchen,

mein Name ist Diana und ich habe mich eben bei euch angemeldet, weil ich ein paar Fragen habe und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich bin im Moment in der 34.SSW(so genau weiß man das allerdings nicht, weil die Schwangerschaft erst im 6.Monat erkannt wurde) und stehe kurz vor dem Examen. Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Erzieherin und in zwei Wochen sind endlich die Prüfungen.:rolleyes:

Nun meine Fragen; Was steht mir nach der Ausbildung an finanziellen Hilfen zu? Ich lebe mit meinem Freund(=Vater unseres Sohnes;) ) zusammen. Er ist Maler und hat ca. 1400€ Netto im Monat. Ich bekomme zur Zeit BaFöG, Halbwaisenrente und Kindergeld, da es sich bei meiner Ausbildung um eine staatliche Ausbildung handelt.

All dies fällt im Juli 2006 weg. Was bekomme ich dann? 154€ Kindergeld für den Kleinen und 450€ Erziehungsgeld sind klar. Ich möchte nur ein Jahr zu Hause bleiben und anschließend als Erzieherin arbeiten gehen.

Bekomme ich ALG II? Worüber bin ich versichert? Im Moment macht das nämlich die LVA- durch die Halbwaisenrente. Aber die fällt nach Beendigung der Ausbildung weg.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Grüße,

Diana:)

Gast bianca81
Geschrieben

nee, du nimmst 300€ erziehungsgeld für 24 monate, da nur sein einkommen angerechnet werden kann 1400x12= 16800, die grenze liegt bei 16.500€ im jahr. also schaut nochmal, dass er außergewönliche belastungen, z.b. brille oder schulung etc. hat in einer höhe von 300€. damit ihr das geld für 24 monate bekommt.

für das zweite jahr erziehungsgeld wird das jahr 2006 als einkommensgrundlage genommen, es ist also egal, ob du nach einem jahr arbeiten gehst oder nicht, ihr habt trotzdem anspruch auf die 300 im 2ten jahr ;)

du bekommst: wie alt bist du genau? denn kige ist ja nur noch bis 25 es sei denn du bist jahrgang 82/81/80... etc.

jedenfalls das

+ alg II

+ halbweisenrente

+ wohngeld über das kind (1/3 der miete)

+ (kinderzuschlag) kann sein max 140€ für 3 jahre

+ (übernahme der kitakosten)

google mal nach 210€ mutterschaftsgeld, da dürftest du drunter fallen, da du ja 6 wochen vor den entbindung in einem arbeitverhältnis stehst (ist eine einmalzahlung).

ich hoffe ich konnte helfen

übrigens wird die rückzahlung des bafög noch weiter aufgeschoben, wenn ihr unter eine bestimmte einkommensgrenze in 5 jahren fallt, dann kannst du sogar einen antrag auf erlassung der bafögschuld stellen

Geschrieben

Hallo,

dank dir für deine Antwort.

Ja, ich bin Jahrgang '82, werde Ende des Jahres 24, aber mein Kindergeld fällt doch weg, weil ich nicht mehr in der Ausbildung bin, ebenso wie die Halbwaisenrente.

Und Mutterschaftsgeld steht mir doch gar nicht zu, weil ich noch nie gearbeitet habe.Oder??? Meine Ausbildung ist doch ne staatliche, ich bekomme nur staatliche Unterstützung.

Und BaFöG muss ich nicht zurückzahlen, da es sich um Schülerbafög handelt:)

Ich hoffe, ihr, bzw. du könnt/kannst mir nochmal helfen...

Grüße, Diana

Gast bianca81
Geschrieben

wenn du es schaffst dein abendstudium als normales studium gelten zu lassen, kannst du normales bafög, 50:50 darlehen, zuschschuß, beantragen und dann steht dir natürlich kindergeld zu! arbeitest du unter 7664+sozialabgaben+920 wkpausch, dann hast du weiterhin anspruch auf kindergeld.

das alte bafög hatte mich gar nicht interessert.

du bist doch jetzt in einer ausbildung? na also hast du einen arbeitsvertrag/ ausbildungsvertrag. den nimmste und schickst ihn weg und bekommst eine EINMALzahlung 210€ mutterschaftgeld. das normale steht dir nicht zu da hast du recht, aber es wird eh zum größten teil gehen das erziehungsgeld gerechnet.

gib mal bei goggle 210€ und mutterschaftgeld ein, dann bekommst du da irgendwo den antrag her. und versuche würd ich es in jedem fall.

Geschrieben

Holla,

ja, ich hab gestern mal nach den 210€ gegoogelt und daraufhin ein paar Telefonate geführt. Einfach nur frustrierend.

Zu den 210€: Die gibt es laut meiner Krankenkasse seit Beginn diesen Jahres nicht mehr. Also brauche ich auch keinen Antrag stellen.:(

Kindergeld: Steht mir nicht mehr zu, da ich meine Ausbildung in zwei Wochen beende.

Halbwaisenrente: Steht mir auch nicht mehr zu, aus demselben Grund.

BaFöG: Ist klar,dass das wegfällt, denn die Ausbildung ist zuende.

ALG II: Bekomme ich rund 120€, weil das Gehalt meines Freundes(dem Vater) angerechnet wird.

Und versichert bin ich über das Erziehungsgeld, welches ich nach neuem Stand der Dinge für ein Jahr beantragen werde. Denn sonst sieht es in diesem einen Jahr sehr beschissen mit den Finanzen aus.:(

Grüße,

Diana

Geschrieben

Das tut mir leid, babybee, allerdings reicht das Einkommen deines Freundes, plus die 120 Euro ALGII und Kindergeld 154 Euro und Elterngeld 300 Euro des Kindes nicht erstmal-sind doch rund 1974 Euro? Eine Wohnung und die nötige Ausstattung (außer vielleicht für das Kind) habt ihr doch erstmal,oder?

Finde ich ok, wenn du nach einem Jahr sowieso arbeiten möchtest.

Laß dich nicht hängen!

Lieben Gruß, Galadriel

Geschrieben

hallo

wollte nur mal sagen das wir in der schweiz je nach kanton ca 130€ kindergeld bekommen und wir haben nur 14 wochen mutterschaftsurlaub.. das wars dan. mehr bekommen wir nicht.. also habt ihrs in deutschland recht gut.. was du geschrieben hast, was du bekommst sind in der schweiz ca 900 Franken.. wir hingegen bekommen zb im kanton zürich 170 franken.. ist ein himmelweiter unterschied..:mad:

lg mia

trozdem noch viel glück in deiner schwangerschaft und das ihr das später mit dem geld und baby gut schafft..:)

Gast bianca81
Geschrieben

also mit den 210€ stimmt nicht, du darfst nicht glauben was die kk dir erzählt, sag denen einfach am telefon, dass du ne bestätigung von denen benötigst, dass sie dir keine mutterschaftsgeld zahlen. diese bescheinigung und und diesen antrtag schickst du dann weg.

http://www.mutterschaftsgeld.de/Datenschutzerkl%e4rung.htm

bei welcher kk bist du denn, aok? bkk? tk? - das sind imemr alles nasen da! ;):)

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