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Unterstützungen für eine alleinerziehende Mami

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Geschrieben

Mädels, ich brauche eure Erfahrungen, eure Hilfe !

Und zwar geht es um eine Freundin die sich von ihrem Freund getrennt hat.

Ihr Selbsvertrauen ist gleich Null ! Sie wurde jahrelang von dem Typen aufs übelste vor ihren ältesten Sohn beschimpft, eigentlich nicht nur von ihm, sondern auch von seiner Verwandschaft.

Jetzt, nach dem sie sich von ihm getrennt hat kommt er ihr mit Jugendamt und sonst noch was an. Versucht sie einzuschüchtern. Vor kurzem hat sie ein Brief bekommen, sie soll angeblich 5€ von dem Typen (die Beiden haben ein gemeinsames Kind) zu viel überwiesen bekommen haben, sie müsste dann nachweisen das es nicht stimmt.

Also kurz gesagt sie braucht Hilfe, leider kenn ich mich damit nicht aus und kann ihr nicht eiter helfen. Aber die Eine odeer Andere von euch hat ja bestimmt etwas für mich :o

Also Mädels !!! Schweigt nicht, hilft mir der Armen weiter zu helfen.

Und fragt ruhig wenn ihr fragen habt. Ich erzähle alles was ich weiß.

LG, Anna

Geschrieben

Also, wenn es jetzt "nur" um den (angeblich) zuviel bezahlten Unterhalt geht, hat ihr Ex wohl Pech gehabt, zuviel bezahlter Unterhalt muss nicht zurückgegeben werden.(zumindest ist das bei uns so, unser "gemeinsamer" Anwalt hat das bestätig;))

Ansonsten würde ich persönlich ihm den 5er in die Hand drücken und sagen, wo er mich mal was kann...

Mein Tip zur allgemeinen Situation: Selbst beim Jugendamt melden, um Hilfe bitten. Die sind nämlich im Normalfall sehr hilfreich. Ansonsten kann ich auch nur dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen. Denn je mehr man weiss, desto mehr Selbstvertrauen enwickelt man.;) Der (und auch das Jugendamt) sagen einem z.B., wie viel Unterhalt für das Kind bezahlt werden muss, wie das mit dem Umgang zwischen Vater und Kind abzulaufen hat, setzen sich gegebenenfalls mit beiden zusammen usw...

Viel Glück!

Geschrieben
Also, wenn es jetzt "nur" um den (angeblich) zuviel bezahlten Unterhalt geht, hat ihr Ex wohl Pech gehabt, zuviel bezahlter Unterhalt muss nicht zurückgegeben werden.(zumindest ist das bei uns so, unser "gemeinsamer" Anwalt hat das bestätig;))

Ansonsten würde ich persönlich ihm den 5er in die Hand drücken und sagen, wo er mich mal was kann...

Mein Tip zur allgemeinen Situation: Selbst beim Jugendamt melden, um Hilfe bitten. Die sind nämlich im Normalfall sehr hilfreich. Ansonsten kann ich auch nur dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen. Denn je mehr man weiss, desto mehr Selbstvertrauen enwickelt man.;) Der (und auch das Jugendamt) sagen einem z.B., wie viel Unterhalt für das Kind bezahlt werden muss, wie das mit dem Umgang zwischen Vater und Kind abzulaufen hat, setzen sich gegebenenfalls mit beiden zusammen usw...

Viel Glück!

hallo,

ja da hat Musemuse recht, denn sie ist gem. §818 Abs.3 BGB entreichert. Überzahlter Unterhalt wurde für den täglichen Bedarft des gemeinsamen Kindes verwendet.

Obwohl 5 euro ja nun lächerlich sind und ich mit ihm gar nicht mehr reden würde,wozu gibt es Familienanwälte...

Es gibt auch Unterlassungsklagen zur not ,wenn er und seine Familie sie nicht in ruhe lassen.

Kopf hoch und durch..

lg jessie

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