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Vater unbekannt

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Geschrieben

Hallo,

finde es wirklich toll, dass es extra "für uns" ein solches Forum gibt!!

Also, ich habe gerade erfahren, dass ich schwanger bin. Nach dem ersten Schock folgt langsam die Freude :) Leider ist es bei mir so, dass der Vater unbekannt ist und ich auch nichts weiteres beim Jugendamt werde angeben können. Über die Gründe möchte ich momentan nicht sprechen.

Ich bin Studentin und habe nun ein paar Fragen.

Zum einen wird das Kind wohl Ende Juni kommen. Mitte August beginnt bei uns die Prüfungsphase. Ist es realistisch, dass ich diese Prüfungen noch mitnehme? Dann könnte ich anschließend ein Urlaubssemester nehmen und danach muss ich "nur" zwei Übungen machen, die nicht viel Anwesenheit erfordern. In diesem Semester ist das Kind ja auch schon etwa 16 Monate alt und ich würde es in eine Krippe oder zu einer Tagesmutter bringen. Dann folgt noch ein "hartes" Semester (das ich vielleicht in zwei aufteile) und dann Praktikum und Bachelorarbeit. Also quasi:

-Semester A: Geburt + Klausuren

-Semester B: Urlaubssemester

-Semester C: 2 Übungen

-Semester D: Letztes Semester

-Semester D2: Evtl noch "Rest" vom letzten Semester

-Semester E: Praktikum und Bachelorarbeit

Zum Glück habe ich hier sehr viel Unterstützung. Neben meiner Schwester und meiner Mutter wird auch meine Freundin, mit der ich zusammenwohne, mir sehr viel helfen.

So haben wir zum Beispiel geplant, dass sie das Kind morgens nimmt (sie arbeitet von 10/11-14 und von 18-23 Uhr), es dann zur Tagesmutter bringt. Anschließend kann meine Mutter das Kind nehmen. Naja, gibt es eine Tagesmutter oder Krippe, die Kinder von 10-15 Uhr betreuen?

An meiner FH mit etwa 80% Männeranteil gibt es auf jeden Fall keine Kinderbetreuungsmöglichkeit.

So, und jetzt das blöde finanzielle... Im Moment lebe ich von der Unterstützung meiner Eltern. Bekomme von ihnen 600 Euro. Gilt das als Einkommen im Sinne des Kinderzuschlags? Meine Eltern sind der Meinung, es ist besser, solange sie es können, wenn ich von ihnen eine Art "zinsloses Darlehen" bekomme, als wenn ich Schulden mache oder arbeite und sich deswegen mein Abschluss hinauszögert. Bafög bekomme ich übrigens nicht mehr.

Falls Kinderzuschlag nicht greift, könnte ich ja ALG2 für das Kind bekommen, richtig?

Nun ist aber das Problem mit "Vater unbekannt". Hab Angst, dass ich monatelang auf Geld warten muss, weil die prüfen wollen/müssen, ob es wirklich keinen Vater gibt. Weil vielleicht Unterhalt vor Sozialleistungen kommt (ist ja an sich auch nicht verkehrt).

Und wie läuft es damit, habe gehört, dass das Jugendamt Tagesmütter bzw. Krippenplätze bezahlt. In welchen Fällen? Mit wieviel Kosten muss ich sonst rechnen (wieder im Hinblick auf "Vater unbekannt").

Das ganze ist sowieso nur für ein paar Monate, weil dann meine Schwester anfängt zu arbeitet und meine Eltern einerseits nicht mehr belastet und mir andrerseits finanziell hilft, bis ich meinen Abschluss habe, weil ich es furchtbar finde, auf den Staat angewiesen zu sein.

Sorry für die furchtbar vielen Fragen, aber im Moment versuche ich irgendwie einen klaren Kopf zu bekommen...

Geschrieben

hallo janna und herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft :)

allzu viel kann ich dir nicht beantworten, aber ich möchte dir nahe legen dich einmal bei der asta zu melden. dort gibt es immer jemanden, der sich um die belange von schwangeren kümmert. oder sich zumindest mit den bestimmungen an der uni oder fh supi gut auskennt. für die urlaubssemester, welche gut sind oder nicht, wird er dich sicher zum fachschaftsberater schicken. da dieser am besten beurteilen kann und dir auch helfen kann die besten kurse und urlaubssemster zu finden.

manche unis/fh's bieten finanzielle unterstützung (gering aber da) auch kann dir die asta bei dem papierkram helfen.

zu den betreuungsmöglichkeiten. es kann sogar sein, wenn eine universität in der stadt ist, dass diese mit der fh eine vereinbarung hat, quasi dass studentinnen ihre kinder in den uni-krippenplatz abgeben können.

irgendwo in den tiefen der bestimmungen von uni und fh existiert ein absatz der besagt, dass schwangere oder erziehende studenten nicht benachteiligt werden dürfen, sowie (gerne verschwiegen oder nicht erwähnt), dass gerade solche weibliche studentinnen etwas mehr gefördert werden sollen, damit auch sie einen abschluss ohne probleme machen können.

lieben gruß und alles gute

Geschrieben (bearbeitet)

als student bekommst du ohne weiteres nen kitaplatz bzw. eine tagesmutter für über 9h betreuung am tag, wende dich noch in der ss an die tagesbetreuungstelle, die ist beim jugendamt, und informiere dich, wie es bei dir läuft ist länderabhängig. in berlin zahlt man nen mindestatz von 48 euro pro monat.

dann erstmal herzliche glückwunsch zu der entscheidung. drittens: mach dir bloß keinen stress!!!

wieviel klausuren sind es im august? also drei sind realistisch zu schaffen, aber auch nicht so gut, wie du es gewohnt bist, da man echt super abgelenkt ist durchs kind. versuch äquivalenzleistungen heraus zu schlagen zb. HAs oder referate. funzt super!!! und gibst diese vor ende juni ab!

ja der unterhalt deiner eltern wird als einkommen gerechnet bei kizuschlag. du hast aber eh zu wenig einkommen um überhaupt welches zu beantragen, man braucht ne menge mehr. ich und ne freundin haben eine ablehnung von kizuschlag bekommen, weil mit der zahlung die hilfebedürftigkeit nicht aufgehoben wäre. und hartz4 oder sonstige gelder beim arbeitsamt darf man als student nicht beziehen.

aber: ende juni sofort den wohngeldantrag abgeben!!! über das kind bekommst du welches! nicht bis juli warten, dann geht juni verloren!

ach ja lieber gleich früh morgens das kind zur tm und nicht erst schwester und dann tm - ist stressfreier ;)

noch was?

Bearbeitet von bianca81
Geschrieben

Es ist bestimmt zu machen aber das erfordert viel disziplin und durchhalte vermögen ;) ich gehe selber zur schule meine tochter ist jetzt 6 (booor schon) Monate und ich muss sagen war ne gute schülerin doch im moment naja ..nicht erwähnenswert.. es ist halt nicht leicht aber machbar ist es aufjedenfall!

Geschrieben

Hallo, danke schon mal für die Antworten!

Bevor man ALG2 fürs Kind beantragt, muss man den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt annehmen, oder? Oder kann man ALG2 und Wohngeld fürs Kind beantragen, ohne dass das Jugendamt dazwischen kommt? Wie ist das eigentlich, wenn ich kein Geld vom Amt annehme (außer Wohngeld und Kindergeld), bekomme ich dann trotzdem günstige/kostenlose Kita- bzw. Tagesmutterbetreuung? Wegen Kinderzuschlag, hatte irgendwo gelesen, dass für alleinstehende das Mindesteinkommen 600 Euro sein muss... Hab mich wohl verlesen. Und noch eine Frage, beim Wohngeld wird die gemeinsame Wohnung mit der Freundin ja häufig als Bedarfsgemeinschaft angesehen, wie ist das hier? Wird das Einkommen meiner Freundin herangezogen, zumal sie mir ja auch hilft mit allem? (Eh nicht viel als Azubi).

In meiner Stadt gibts leider keine Uni und laut Studentenwerk-Internetseite gibts zwar in fast allen angeschlossenen Städten Uni-Kindergärten, nur hier nicht. Wahrscheinlich, weil kein Bedarf ist. Ersatzleistungen gibt es leider auch nicht. Müssen sowieso keine Referate und Hausarbeiten machen. Ich studiere Informatik und da sind halt die Übungen wichtig und ein paar Klausuren. Dachte übrigens an 6 Klausuren :) Für die meisten muss man aber nicht in dem Sinne lernen, sondern das Thema verstanden haben (alles logisch), dann kann man auch die Klausuraufgaben lösen. Und das verstehen wollte ich bis zur Geburt schaffen, dann muss ich, wenn das Kind da ist, nur noch Klausuren rechnen und das sollte reichen...

Bin immer noch sehr durcheinander, sorry.

Geschrieben

na, dass es sich bei zwei mädels höchstwahrscheinlich um eine wg handelt ist glaub klar, musste nur begründen. die sätze die für die betreuung zu zahlen sind sind festgelegt, da gibt es nicht weniger, wenn du noch weniger hast ;).

mit dem alg2 und dem jugenamt kann ich dir nicht helfen. keine ahnung! aber im wohngeldantrag musst du angeben, ob gleichzeitig noch andere gelder beantragt wurden :). also mach den wohngeldantrag im juni und gebs nicht an und um jugenamt und den unterhalt, wird eh ne weile dauern nehm ich an, kümmerst du dich im juli und wenn von denen mal eine entscheidung kommt schickst du die einfach zur wohngeldstelle :). wohngeld wird immer nur für ein halbes jahr gezahlt, dann musst du eh neu beantragen :).

puh 6 klausuren... hut ab! viel erfolg!!! ich drück die daumen!

ach ja mit alleinstehend und 600 kannst du vll recht haben, aber wir hätten zu viert irgendwie 1400 haben müssen um überhaupt den kizuschlag zu bekommen... :(

Geschrieben

Mir ist noch was eingefallen :) Nächste Woche geh ich zur Beratung, dann löcher ich euch nicht mehr, aber es lässt mir keine Ruhe...

Zwar gibt es ja die Hilfe vom Jugendamt zur Kinderbetreuung, wenn die Mutter noch in Ausbildung ist.

Allerdings habe ich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Setze jetzt also das Studium obendrauf... Heißt es dann, du hast doch nen Beruf, geh doch arbeiten, weiterstudieren muss ja nicht sein...

Geschrieben
Mir ist noch was eingefallen :) Nächste Woche geh ich zur Beratung, dann löcher ich euch nicht mehr, aber es lässt mir keine Ruhe...

Zwar gibt es ja die Hilfe vom Jugendamt zur Kinderbetreuung, wenn die Mutter noch in Ausbildung ist.

Allerdings habe ich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Setze jetzt also das Studium obendrauf... Heißt es dann, du hast doch nen Beruf, geh doch arbeiten, weiterstudieren muss ja nicht sein...

also erstmal befindest du dich noch auf dem ersten ausbildungsweg, wenn zwischen den ausbildungen nicht mehr als 3 monate ruhepasuen lagen und zweitens ist es egal. du bist derzeit student und gut ist.

wieso ist das bafög weggefallen? umentschieden?

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