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Mutterschutz bei Studentenjob?

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Geschrieben

Hallo meine lieben,

ich habe mal eine Frage und hoffe das jemand (ich denke mal unsere gute Bianca) mir etwas dazu sagen kann.

Ich hatte am Dienstag ein Vorstellungsgespräch für einen Studentenjob (also auf 400 Euro-Basis). Da hat´s mir auch super gefallen. Wenn ich den Job nun bekomme, habe ich dann Anspruch auf Mutterschutz? Mein Freund meinte nämlich, wenn dem so wäre und ich dann nebenbei noch Geld verdiene und anschließend erstmal (falls ich keinen Job als Dipl.-Päd. bekomme) wieder da arbeiten kann, könnte er sich schon eher vorstellen ein Kind zu bekommen.

Lieben Gruß, Galadriel

Geschrieben

Hab dir das mal von einer anderen Seite kopiert:

Wie viel bekomme ich bei einem 325-Euro-Job?

Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt.

Wie es beim 400€ Job ist, weiß ich nicht.

Geschrieben

du hast anspruch auf mutterschutz, erhältst also das arbeitsentgeld während der 6 wochen vor der entbindung und 8 wochen nachher ohne zu arbeiten, da du aber unter 500€ verdienst bekommst du als mutterschaftsgeld nur 210€ einmalzahlung, diese werden allerdings nicht gegen das erzeihungsgeld gerechnet. du bekommst kein geld von der kk und vom arbeitgeber, wird aber halt auch nicht gegengerechnet. ist eh ein nullsummenspiel.

es macht sich erst bemerkbar, wenn du netto ein paar tausender verdienen würdest, aber bei uns gering verdienern ist das komplett latte.

solltest du aber ein urlaubssemster nehmen, müssen sie dich kündigen, da du als student nicht zur verfügung stehst!

studentische hilfskräfte jobs sind nur für studenten!!! sie dürfen nicht von nichtstudenten besetzt werden!!!

die uni muss dann einen normalen angestelltenvertrag machen.

Geschrieben

Hm, wenn man "richtig" arbeiten geht, bekommt man weiterhin (also nach Ablauf der acht Wochen nach der Geburt) Gehalt?

Der Job ist aber nicht von der Uni aus. Er war nur als Studentenjob charakterisiert (es konnten sich auch Nicht-Studenten bewerben).

Habe ich also auch bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis auch Anspruch auf Mutterschutz/ Elternurlaub und kann, wenn ich mich dazu entschließe wieder arbeiten zu gehen, direkt da wieder anfangen? Oder würde ich gekündigt werden? Wie sieht es aus, wenn der Job befristet ist?

Lieben Gruß, Galadriel

Geschrieben

also elternurlaub mit sicherheit nicht, das wäre schon eine ganzschön krasse benachteiligung für den ag. aber mutterschutz 14 wochen ist bei allen gleich.

übrigens unter 2 jahren beschäftigung, können sie dich aus diesem grund wirklich kündigen.

wenns nicht ein ausgeschriebener studentische hilfskraftjob war, dann kannst du den natürlich auch ohne immabescheinigung machen, ich dachte es handelt sich um einen solchen. :)

Geschrieben

Bianca81 schrieb:

also elternurlaub mit sicherheit nicht, das wäre schon eine ganzschön krasse benachteiligung für den ag.

Hm, ist es das aber nicht immer (ob Festanstellung oder nicht) so? Du fehlst schließlich einfach 3 Jahre und er muss Ersatz ran schaffen. Ich wollte ja nicht die volle Zeit nehmen, nur wissen ob es möglich wäre.

Ja, das mit dem Befristet habe ich mir auch überlegt.

LG, Galadriel

Gast bianca81
Geschrieben

der sinn von minijobs besteht darin kurzfristig/ einfache anfallende arbeit zu bewältigen, es würde dem zweck und sinn eines minijobs gänzlich wiedersprechen, wenn du elternurlaub nehmen könntest.

der ag stellt ja gerade minijobleute ein, da er sie kurzfristig entlassen und umsetzen etc. kann. und die dann nochmal zu ersetzen... ne das geht nun wirklich nicht.

anders wenn du in einem echten job bist, in dem du eine bestimmte position für das unternehmen bekleidest, da muss natürlich ersatz her.

du kannst den ags auch nicht alles aufbürden, stell dir mal vor du bist kioskbesitzen mit zwei aushilfen mit minijob und eine geht 3 jahre in elternurlaub und du musst 3 jahre lang zusätzlich 400€ zahlen...

Geschrieben

Bianca81 schrieb:

der sinn von minijobs besteht darin kurzfristig/ einfache anfallende arbeit zu bewältigen

Nein, im sozialen Bereich stimmt das überhaupt nicht! Ich mache die Arbeit eines Stammmitarbeiters und habe auch die gleiche Verantwortung. Der einzige Unterschied liegt darin, das der soziale Berich zu wenig Geld hat um noch mehr Leute "richtig" anzustellen und Studenten nun mal billiger sind.

Bekommt man als richtiger Arbeitnehmer denn weiterhin (also drei Jahre) seinen Lohn? Soweit ich das verstanden habe doch nur einige Wochen nach der Entbindung.

Naja da es eh befristet wäre, hat sich die Frage eh erübrigt.

LG, Galadriel

Gast bianca81
Geschrieben

deswegen habe ich geschrieben: der (eigentliche) sinn! ;)

das hier inzwischen mehr mutationen aus der not geboren wurden wissen wir alle. :D

...armes deutschland, kann ich nur immer sagen. genauso ist die schizophrenie der tabaksteuer zur finanzierung des gesundheitssystems ;)

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