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Bayerisches Landeserziehungsgeld

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Jasmin1982

Empfohlene Beiträge

LEG erhälst du ab dem 3. Lebensjahr und zwar folgendermassen:

Für das 1. Kind monatlich bis zu 200 € maximal aber nur 6 Monate

Für das 2. Kind monatlich bis zu 250 € maximal aber nur 12 Monate

Für das 3. Kind monatlich bis zu 350 € maximal aber nur 12 Monate

Du musst halt in Bayern wohnen und bekommst das LEG wenn du keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausführst (also nicht mehr wie 30 Wochenstunden).

Das LEG is einkommensabhängig. Es wird von den Einkommensverhältnissen ausgegangen, die im 2. Lebensjahr des Kindes zugrunde liegen.

Achja und es wird NICHT auf das ALG und Wohngeld angerechnet. Es is steuerfrei und kann nicht gepfändet werden.

Antrag kann frühestens mit Beginn des 21.Lebensmonats des Kindes gestellt werden und muss spätestens zum Ende des 30. Monats vorliegen. Sonst wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt.

Beantragen kannst du es bei den Landeshauptstädten. Also Niederbayern z.B. Landshut.

Ich hab da noch nen Link dazu. Wenn du den brauchst, schick ich dir den...

Ich hoff ich konnt dir bissl helfen ;)

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das landeserziehungsgeld gibt es in dieser form nicht mehr jheliza........man bekommt doch das elterngeld und kurz bevor das elterngeld dann zu ende geht bekommt man einen antrag fürs landeserziehungsgeld zugeschickt und dann bekommt man 150euro,6monate lang fürs erste kind und das wars dann....fürs zweite kind bekommt man die gleiche summe,aber dann 1jahr lang.

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Ok, ich wohne in Murnau zwischen München und Garmisch-Partenkirchen, d.h. ich bekomme den Antrag, wahrscheinlich von München, automatisch zugeschickt wenn das Elterngeld ausläuft, richtig verstanden? Da ich nur eine Tochter habe, 150 Euro für 6 Monate? Was genau versteht man unter voller Erwerbstätigkeit? Möchte wieder Teilzeit arbeiten gehen, bin aber Alleinerziehend, bin ich dann schon voll Erwerbstätig oder nur bei einer Vollzeitstelle?

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ich wohne ca.2 stunden von münchen weg und habe die anträge,glaube ich,auch von münchen bekommen ...nee von augsburg,aber das ist ja egal.

ja genau...du bekommst dann so ca.einen oder 2 monate bevors elterngeld abläuft einen antrag und da steht dann auch drin,dass du erst einen nachweis reinlegen musst,dass du die U6 hast machen lassen..sonst bekommst es nicht...aber da nimmst den zettel mit und lässt deinen arzt unterschreiben.

ja du bekommst es dann 6monate lang...150euro...

weiß ich leider nicht wie das geht,wenn du arbeitest..ich bin ja daheim geblieben,aber ich denke schon,dass du das geld dann trotzdem bekommst...bist ja alleinerziehend.

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das landeserziehungsgeld gibt es in dieser form nicht mehr jheliza........man bekommt doch das elterngeld und kurz bevor das elterngeld dann zu ende geht bekommt man einen antrag fürs landeserziehungsgeld zugeschickt und dann bekommt man 150euro,6monate lang fürs erste kind und das wars dann....fürs zweite kind bekommt man die gleiche summe,aber dann 1jahr lang.

Echt??:eek: ups, das wusst ich gar ned...okay is aber auch schon bissl her,seit ich mir das mal ausgedruckt hab :o

Also voll erwerbstätig heisst meines Wissens,dass du ganz normal 5 Tage in der Woche 40 Stunden +- arbeitest.

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