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Kleingewerbe & Kindergeld!?

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Geschrieben

Halli Hallo,

ich war beim Arbeitstamt arbeitssuchend gemeldet, bis ich mich entschlossen habe ein Kleingewerne anzumelden. Trotz meiner Angaben, dass ich max. 150€ monatlich damit verdiene, bekamen meine Eltern ein Brief dass kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.

Nun meine Frage: Haben meine Eltern auch Anspruch auf Kindergeld, wenn ich unter der Einkommensgrenze liege, jedoch wegen meines Kleingewerbes werder Schüler, Student, noch Azubi oder Arbeitssuchend gemeldet bin?

Danke im Voraus, Anni

Geschrieben

Also so genau weiß ich das nicht aber weiß das man anspruch hat solange bis man eine ausbildugn fertig hat ...also während der schulzeit und ausbildung ... und ich kann mir gut vorstellen das die bei einem kleingewerbe nicht zahlen! Nen freund von mir macht abi und hat neben bei gewerbe und bekommt auch keins das weiß ich wohl...

Geschrieben

Antwort defintiv NEIN

Anspruch auf Kindergeld für dich haben deine Eltern grundsätzlich nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

danach nur noch wenn

a) du entweder ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet bist

B) du noch in der Ausbildung bist

c) du noch die Schule besuchst

Dein angemeldetes Kleingewerbe schließt den Bezug von Kindergeld aus, da du über 18 bist und damit nicht mehr ausbildungssuchend bzw. arbeitssuchend gemeldet bist.

Geschrieben

aber versuch mal rausfinden, ob es geht wenn du dein kleinstgewerbe als nebentätigkeit anmeldest und hauptberuflich arbeitslos bist :).

Geschrieben

wird nen Problem werden, da sie dann auch Eigenbemühungen für eine Arbeitssuche vorweisen muss, der Vermittler sie ohne Probleme in irgendwelche Maßnahmen stecken, die sie dann nicht ablehnen kann, weil sonst der Anspruch auf Kindergeld auch wieder weg wäre

Geschrieben
wird nen Problem werden, da sie dann auch Eigenbemühungen für eine Arbeitssuche vorweisen muss, der Vermittler sie ohne Probleme in irgendwelche Maßnahmen stecken, die sie dann nicht ablehnen kann, weil sonst der Anspruch auf Kindergeld auch wieder weg wäre

Ja so ist es. Ich habe es nur als Nebentätigkeit, da ich noch im Erziehungsurlaub bin. Ich könnte mich nun wieder ARbeitssuchend melden, doch dann bekomme ich regelmäßig Post mit Stellen für 400€ Jobs und dort werde ich auch gefragt, weshalb ich sie nicht annehme. Wenn ich nun wirklich noch nebenbei arbeiten würde, wäre es dann wieder so dass ich über dem liege, was man als familienversicherte verdienen darf, zudem ist es momentan noch nicht möglich da mein sohnemann erst nächstest Jahr in den KiGa geht...

Alles verzwickt.

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