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Wie lange dauert die Zahlung von Beihilfen?

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Geschrieben

also ich ärgr mich echt furchtbar und zwar hatte ich ja bei Pro familia diesen Antrag gestellt wegen Beihilfe fürs Baby.Die Stiftung schrieb mir dann weil meine Kinder als Bedarfsgemeinschaft H4 bekommen (ich bin gerade bei meinen Meister alleine zu finanzieren) müsste ich da auch einen Antrag stellen und den Rest zahlen sie mir halt dann zu.Das war vor anderthalb Monate und ich habe vom Arbeitsamt noch immer nichts noch nicht mal einen Bescheid und ohne den kann ich bei der Stiftung mein Geld nicht bekommen.Ich bin stinksauer uns läuft die Zeit davon und nichts passiert wenn man beim Amt nachfragt werden die einen noch pampig.Wielange dauert denn sowas?

Geschrieben

Hallo Saphira,

also ich weiß das es bis zu 8 Wochen dauern kann. Und dann kommts auch drauf an, wie viele Leute auf ihr Geld warten. Die Überweisen sowas meist in Etappen.

Ruf bei denen ruhig noch mal an und nach Druck, hab ich bei der Caritas auch gemacht. Hab denen Klipp und Klar gesagt das ich das Geld am besten schon gestern gehabt haben müßte und das du noch Zeug für die Kids brauchst.

Hoffe ich kann dir damit ein wenig helfen.

LG Hoffnung

Geschrieben

oje ich hatte schon nachgefragt und die meinten ich muss mich halt gedulden da ja die ganzen Neu Bewilligungen gerade sind und erstmal geschaut werden muss ob überhaupt noch H4 für meine Kids gibt.

Die Stiftung wartet auf den Bescheid was dievom Amt übernehmen solange zahlen sie auch nicht.Ich bin sowas von sauer ich hab kein Bett kein KIWA nix und hatte gerade so schönes im Auge

Geschrieben

Also mein Geld ist immer noch nicht da, eigentlich sollte es letzte Woche kommen:mad: - is aber nüschts passiert...

8 Wochen wären normal, deswegen heißt es ja das man es früh genug beantragen soll!!!

Bis jetzt ist alles aus eigener Tasche von Omi (:o) gezahlt worden...

Sie bekommt natürlich alles zurück sobalt das Geld da ist, aber ist trotzdem auch blöd:(...

Geschrieben

@Saphira,

versuchs einfach mal mit Druck. Du brauchst die Sachen..und wenn du bissi schummelst ( so wie ich) und denen sagst, Kindermöbel brauchen in der Sommerzeit mehr als oft genug 12 Wochen in der Lieferzeit ( ganz gelogen ist das nicht, denn bei uns is das so) und du brauchst die Sachen bis das Kind da is. Und das selbe Spiel geht auch mit dem KiWa die ham auch sehr oft sehr lange Lieferzeiten.

Das hab ich der Caritas gesagt und sie meinten das wär kein Ding, dann beeilen sie sich eben.

LG Hoffnung

Geschrieben

Ich habe am 30. 4. mein gespräch gehabt bei der caritas die haben meinen antrag dann nach familie in not geschickt wo alle anträge ja hingehen und zwar als eilantrag, gestern bekam ich bescheid das ich noch eben was hinterherschicken müsste und ich dann auch sofort mein geld bekomme.

Geschrieben

Hallo Saphira,

irgendwie verstehe ich deine Eile nicht. Kann natürlich auch sein, dass ich einiges in so kurzen Postings missverstehe...

Aber hat dein Mann nicht neulich, Küche, Pool und Hollywoodschaukel gekauft?

Gruß,Seele

Geschrieben
Hallo Saphira,

irgendwie verstehe ich deine Eile nicht. Kann natürlich auch sein, dass ich einiges in so kurzen Postings missverstehe...

Aber hat dein Mann nicht neulich, Küche, Pool und Hollywoodschaukel gekauft?

Gruß,Seele

ja genau und das aber von seinem Hobby Geld er hat für uns sein aufgebauten VW verkauft.Ich darf ja nicht über sein Geld verfügen wir haben uns erst kürzlich dazu entschlossen zusammen zu ziehen also er ist noch immer nicht bei mir daher kann ich wohl schlecht über sein Geld bestimmen:rolleyes: bei uns ist e eine andere Situation als bei den meisten von hier das erzähle ich aber an anderer Stelle:p also mal nicht so garstig ja:cool:

das schlimme ist ich fühle mich total beschissen momentan kann kaum noch krauchen und bin auch Asthmatiker und habe mit Heuschnupfen etc zutun daher hätte ich schon gerne vorher alles fertig bevor ich nun in die letzen Wochen gehe so könnte ich mich mehr auf meine Wehwechen konzentrieren:o

Gast bianca81
Geschrieben

ewig :DD....

4 wochen vor entbindung rufst du bei der stiftung an, dass es cool wäre wenn sie wenigstens einen vorschuss zahlen könnten und du den bescheid vom arbeitsamt nachrreichst. dauert dann ne woche und du hast wenigsten 200-300€ vorläufig, der rest kommt dann erst wenn der bescheid da ist.

Geschrieben

oh super wenn das geht danke Bianca so steh ich nicht ganz ohne da mich macht das ja nervöse das noch kein Bett steht.Hab nur den Wickeltisch gerade mal

Geschrieben

sorry Saphira auch wenn du nicht über SEIN Geld verfügen darfst ist es immerhin auch noch SEIN Kind und da gehören ein Kinderwagen und ein Kinderbett wohl eher zu den notwendigen Anschaffungen als ein Pool und eine Hollywoodschaukel....

Desweiteren kann in deiner Darstellung etwas nicht stimmen, wenn du deinen Meister allein finanzierst, sprich also eine Weiterbildung auf Meisterebene machst bist du vom Hartz IV - Bezug ausgeschlossen, deine Kinder alleine können nie im leben Hartz IV beziehen da, wenn ich auf die Geburtsdaten schaue, kein Kind über 15 Jahre alt ist (Grundvoraussetzung um eigenständig diese Leistungen zu beziehen), somit würden Sie Leistungen nach dem SGB XII, also sprich Sozialhilfe beziehen !!!

Geschrieben
sorry Saphira auch wenn du nicht über SEIN Geld verfügen darfst ist es immerhin auch noch SEIN Kind und da gehören ein Kinderwagen und ein Kinderbett wohl eher zu den notwendigen Anschaffungen als ein Pool und eine Hollywoodschaukel....

Desweiteren kann in deiner Darstellung etwas nicht stimmen, wenn du deinen Meister allein finanzierst, sprich also eine Weiterbildung auf Meisterebene machst bist du vom Hartz IV - Bezug ausgeschlossen, deine Kinder alleine können nie im leben Hartz IV beziehen da, wenn ich auf die Geburtsdaten schaue, kein Kind über 15 Jahre alt ist (Grundvoraussetzung um eigenständig diese Leistungen zu beziehen), somit würden Sie Leistungen nach dem SGB XII, also sprich Sozialhilfe beziehen !!!

Falsch.

Auch wenn man selber durch Bafög/babfähige ausbildung vom ALG2 ausgeschlossen ist, können Kinder trotzdem Sozialgeld beziehen, wenn sie ihren Bedarf nicht decken. zusätzlich steht alleinerziehenden der AE-Mehrbedarf zu.

Das Sozialgeld würde dann auch nach SGB2 udn nicht nach SGBXII berechnet werden

Geschrieben (bearbeitet)

Quasselmodi um Hartz IV zu beziehen muss in einer Bedarfsgemeinschaft mindestens 1 Person existieren die das 15. Lebensjahr vollendet hat, sprich die in der deutschen Gesetzgebung als erwerbsfähig gerechnet wird.

Sollte das nicht der Fall sein, sind zwar Sozialleistungen zu zahlen, aber nicht nach dem SGB II sondern nach dem SGB XII, welches vom zuständigen Sozialamt gezahlt wird und nicht von der ARGE / vom Jobcenter, es sei denn es handelt sich um eine der 77 in Deutschland optinierenden Kommunen/Gemeinden/Städte.

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

Wer Bafög oder BAB erhält kann auf Darlehnsbasis Leistungen erhalten, diese sind aber deutlich von einem normalen Hartz IV - Bezug zu unterscheiden UND schließen den Mitbezug der Kinder wieder aus, da der Bezug kein Regelbezug ist.... somit müsste den Kindern wieder Leistungen nach dem SGB XII gezahl werden.

Ebenso werden Mehrbedarfe nur dann gewährt wenn ein Regelbezug vorliegt !

Da Saphira aber im Ausgangsbeitrag schrieb, dass Sie Ihren Meister eigenfinanziert schließe ich daraus, dass hier keine Leistungen auf Darlehnsbasis erbracht werden.

Bearbeitet von ~*Jana*~
Geschrieben

Nachzulesen in der Wissendatenbank der BA

Nr. 10013

Anliegen: Kann eine allein erziehende Studentin, die wegen eines BAföG- Anspruchs keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten kann, dennoch Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II erhalten? Nach dem heutigen Sozialhilferecht, das eine wortgleiche Regelung beinhaltet, ist dies möglich.

Antwort: Erwerbsfähige Studierende haben grundsätzlich gem. § 7 Abs. 1 SGB II Anspruch auf Leistungen. Dies schließt die Anspruchsberechtigung (auf Sozialgeld) von dem Haushalt angehörigen minderjährigen Kindern ein, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln beschaffen können. Gemäß § 7 Abs. 5 SGB II haben Studierende keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Es können dennoch Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt nach § 21 SGB II gewährt werden, wenn der Bedarf durch besondere ausbildungsunabhängige Umstände bedingt ist. Es ist jedoch eine Prüfung des zu berücksichtigenden Einkommens (und Vermögens sowie sonstiger Selbsthilfemöglichkeiten, insbesondere auch Aufnahme einer Beschäftigung) vorzunehmen. Hier muss geleistete Ausbildungsförderung nach dem BAföG konsequenterweise außer Betracht bleiben, da diese auf die ausgeschlossenen Leistungen entfällt. Daraus folgt, dass ein erwerbsfähiger Studierender, soweit er keine weiteren Einnahmen hat, bei Einräumung eines Mehrbedarfes (z.B. wegen Alleinerziehung) hilfebedürftig ist. Für das Kind besteht dann ggf. Anspruch auf Sozialgeld.

Hinweise: § 7 (Nr. 10006) und § 21 (Nr. 10013) SGB II; NRW-0000-170804-204-§ 7

Geschrieben

@Quasselmodi:

ich kenne diesen Passus aus der Wissensdatenbank natürlich, wobei hier das normale Bafög gemeint ist... Meisterbafög basiert auf einer völlig anderen Grundlage, da hier bereits ein Berufsabschluss besteht und eine Meisterschule nicht mit dem "normalen" Studium gleichzusetzen ist.

Aber man beachte:

Es ist jedoch eine Prüfung des zu berücksichtigenden Einkommens (und Vermögens sowie sonstiger Selbsthilfemöglichkeiten, insbesondere auch Aufnahme einer Beschäftigung) vorzunehmen.

Bei einem "Erst"studium werden daher Hilfen gewährt, bei einem weiterführenden Studium jedoch nicht, da dies nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig ist.

Wobei ich nicht ausschließen möchte, dass es von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedliche Auslegungen dazu gibt.

Gast bianca81
Geschrieben

dem muss ich dann doch widersprechen, solange alles ohne unterbrechung getan wird, auch der anschließende meister.

es gilt solange als erststudium solange man immer höhere abschlüsse macht. bspw. diplom - doktor

Geschrieben

Bianca soweit stimmt das... aber in den wenigsten Berufen ist eine sofortige Meisterprüfung nach der Ausbildung möglich :-) von daher erwähn ich das meist gar nicht um die Leute nicht zu verwirren... sonst heißt es nachher du hast doch aber gesagt...

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