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Trotz Schulabbruch weiterhin Kindergeld?

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Geschrieben

Hallo ihr lieben!

Ich hab ein Problem, ich werde wahrscheinlich die Schule abbrechen, da ich psychisch einfach fertig bin , ich hab die letzte Schulzeit so oft gefehlt , durch entweder Unfall, Krankheit usw.. Ich komme mit dem Schulstoff überhaupt nicht mehr mit, bin einfach überfordert und bis jetzt sieht es für mich sehr übel aus. Mein Lehrer rät mir auch dazu einfach Pause zu machen und nachdem ich jmd fürs Kind habe, nach der SSW, das ich dann nochmal sogesehen von neu anfange und das eine Jahr nachhole!

Jetzt hab ich das Problem , ich müsste dringend wissen ob ich dann trotzdem weiterhin noch Kindergeld bekomme, obwohl ich die Schule abbreche!?

Weiß das vllt. jemand? Achso, bin 19Jahre alt und auf einer Berufsschule..

Müsste das 100%ig wissen.. Wäre lieb wenn mir jemand weiterhelfen könnte :o

Liebe Grüße,

Juli

Geschrieben

Man bekommt nach dem 18. Lebensjahr eigentlich nur noch Kindergeld wenn man sich in einer Berufsausbildung befindet, noch zur Schule geht, etc. oder wenn man arbeitssuchend ist (hab ich grad gegoogelt, kannst du ja auch mal machen). Ich weiß von mir dass wenn ich mein Studium offiziell unterbrechen würde kein Kindergeld mehr bekommen würde.

Hab ich das richtig verstanden dass du schwanger bist oder ist das Kind schon da? Vielleicht gibt es für Schwangere Ausnahmeregelungen, wenn es hier keiner weiß würd ich mal bei Pro Familia, Diakonie oder so nachfragen.

Geschrieben

Hmm ..

Ich muss das nur wissen weil ich bald mit meinem Freund zusammen ziehe, und von dem Geld Lebensmittel kaufen müsste weil wir sonst nicht mit dem Geld was er verdient auskommen würden..Bin noch schwanger, bekomme das Kind erst am 17.8.!

Danke für deine Hilfe schonmal!:)

Geschrieben

Doch ein kleiner Arbeitslosengeld bekommt man nur wenn man mindestens 12 monate gearbeitet hat aber auch nur für ein Jahr meines Wissens und Arbeitslosengeld 2 bekommt jeder erwerbslose der mindestens 4 stunden am Tag arbeiten kann, wenn er dass nicht kann gibt es Sozialgeld

Geschrieben

Weil du eigentlich arbeiten könntest durch dass kind aber verhinderst bist, aber eben nicht krank bist. Weil kranke die nicht mehr als 4 stunden arbeiten können bekommen Sozialgeld, wie eigentlich rein rechtlich dein kind auch wenn es da ist, bekommst du aber nichts von mit macht die arge von selbst. Hoffe habe es gut erklärt.

Geschrieben

also ich habe auch 2 schwestern in dem alter und kenne mich mit behörden auch gut aus.normalerweise bekommst du kindergeld bis zum 25 lebensjahr,auber nur wenn du schule oder ausbildung machst.wenn du abbrichst,dürfte das hinfällig sein.ich würde halt mal anrufen.

wenn du mit deinem freund zusammen ziehst,und du einen antrag stellst auf hilfe zum lebensunterhalt,gibt es seit 01.08.2006 ein neues gesetz.und zwar besagt das,das deine eltern dir bis zum 25 lebensjahr zum unterhalt verpflichtet sind.auser wenn du eine bescheinigung vom jugendamt hast,wo drauf steht,das du aus welchem grund auch immer,nicht mehr dort wohnen kannst.wenn du die hast,müßen deine eltern nichts zahlen.

das ist alles nicht mehr so einfach wie früher:(

ansonsten wird das einkommen von deinem freund angerechnet und das wo ihr dann noch im minus seid,bekommt ihr dann vom amt.

Geschrieben

Habe einen link dazu da steht je nach dem dass kinder bis zum 21 lebenjahr wenn sie ohne Arbeitsstelle sind Kindergeld bekommen dh Arbeitssuchend gemeldet sind, wenn sie Ausbildungssuchend gemeldet sind kriegen sie es sogar bis zum 25 lebenjahr. wer in haben will soll schreien. Oder einfach Kindergeld bei google eingeben und auf veraussetzungen klicken.

Geschrieben

hmm kann sein jetzt müßte man nur wissen in welchem sie ist? weil wenn sie in mutterschaftszeit kommt,hat sich das ja dann auch erledigt.

ich würde am besten bei der kindergeldstelle anrufen und direkt nachfragen.

Geschrieben

Danke für die vielen Antworten und Bemühungen!

Wenn ich jetzt einen Antrag stelle, dauert das dann nicht erstmal wieder seine Zeit bis ich dann das Geld bekomme?

Zu mir, bin im 5.Monat(20SSW) und mein ET ist der 17.8.!

Ab dem 1.4. ziehen wir in die Wohnung ein, und wir bräuchten halt das Geld weil ich ja davon die Lebensmittel bezahle, weil mein Freund zu wenig verdient, er ist als Helfer eingestellt und bekommt somit viel weniger Geld als sonst.. Wir bekommen erst Unterstützung vom Amt wenn ich in der 32.Woche bin, weil ich mit meinen 19Jahren noch gar kein Recht darauf hätte auszuziehen (laut Arge).

Doch war das für uns die einzigste Lösung, weil ich mit meinem Stiefvater nicht mehr klar kam . Habe eh die meiste Zeit bei meinem Freund verbracht (er hatte eine 1-Zimmer Wohnung). Die Wohnung meiner Eltern war auch zu klein als das ich & das Baby hätten da wohnen können (85m²) mit 5 Personen (mit Baby dann also 6) . Wollte halt bevor das Kind da ist, schonmal eine Wohnung haben, so das ich mir und dem Kind den Stress später ersparen kann!

Hoffe ihr versteht mich soweit ;)

Liebe Grüße :)

Geschrieben

also da ich genau das selbe erst durch habe kann ich dazu genau sagen wie s bei mir war ;)

also kindergeld bekommt man sobald man nich in schule oder ausbildung ist nicht auch nich in der schwangerschaft!

Du kannst es erst dann wieder beantragen wenn du arbeit oder schule hast.

Zum Alg 2 a. wirst du ab dem zetpunkt wo du weißt du bist ss allein veranlagt dazu gibt es im paragraphen wo das steht das man bis 25 ohne ausbildung zu hause wohnen muss seit 2006 eine erweiterung wo drin steht das eltern,d eren kind ss ist sie nicht unterstützen müssen.

Allerdings und das is der punkt bin ich damals mit meinem Freund zusammen gezogen in dem glauben (hatte das im inet auch ausgerechnet) das wir vom arbeitsamt ein wenig was bekommen.

Dem war aber nicht so! Denn als lea dann da war wurde das kigeld was ich für sie komme auch als ihr einkommen angerechnet und nu is es so das 3 personen nur ein bestimmtes geld zu steht und die hatten wir laut aamt naja und so bekommen wir nichts.

lg

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