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Ärger auf dem Arbeitsamt!

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Geschrieben

Hallo,

war heute morgen mit meiner Mutter beim Arbeitsamt und wollte Arbeitslosengeld II beantragen und mich wegen einer wohnung für mich und mein Kind erkundigen (bin in der 13.SSW). Die meinten mir steht erst eine Wohnung zu wenn das Kind auf der Welt ist! War das bei allen jungen Müttern hier auch so??

Bin übrigens 19 und durfte für mich kein Geld beantragen, das müsste alles meine Mutter machen, weil ich noch zu Hause lebe..

Kann mir einer Tipps geben wie ich weiter vorgehen soll?

Danke im vorraus.

MFG,

Juli

Geschrieben

Blödfug, mit Geburt des Kindes bist du eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit deinem Kind zusammen, deine Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig.

Lass auf der Familienkasse dein Kindergeld auf dich umschreiben und stell nen neuen Hartz IV Antrag, und lass dich nicht abwimmeln!

Du hast das RECHT, einen Antrag zu stellen, und wenn er auf einem Post-It mit rosa Wachsmalkreide geschrieben wäre!

Den Antrag kannst du jederzeit stellen, allerdings steht dir tatsächlich erst mit Geburt Geld zu. Du kannst aber jederzeit den Antrag auf den ET datieren, musst halt die Geburtsurkunde des Kindes nachreichen.

Geschrieben

Na dann geh mal bei uns aufs Arbeitsamt und erzähl der Frau das sie von nichts eine Ahnung hat :D

ALG II bekommst du 1 Jahr lang, wenn du danach immer noch Arbeitslos bist bekommst du Harzt4...

Wenn ALG II und Hartz4 das gleiche sind, warum gibts dann verschiedene namen?!

Geschrieben

Wenn ich deine Sachbearbeiterin kennen würde, würd ichs glatt tun. :P

ALG II heißt landläufig Hartz IV, benannt nach dem Programm, von dem es die 4. Stufe ist. Korrekt wäre "Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige".

Kannst ihr auch gerne mal Wikipedia empfehlen;)

oder meinen Freund, ders auch wusste (soll hier noch hin).

Geschrieben

Also entweder sollte man das Arbeitsamt umbenennen oder sie labern alle den gleichen m*ll hier :D

Steht sogar in dem komisch Heftchen drin vonwegen ALG II bekommt man 1 Jahr und dann Harzt 4, aber ich glaub bis du "Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige" ausgesprochen hast ist dein gegenüber eingeschlafen :D

Naja eigentlich hat die gute Frau einen guten eindruck gemacht...

Achso ProFamilia, JA und Arbeitsamt haben mir alle des gleiche gesagt...

Haben alle keine Ahnung anscheinend :D

Geschrieben

Arbeitsamt heißt übrigens Agentur für Arbeit, so am Rande.

Arbeitslosengeld II (Alg II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das so genannte „Hartz-IV-Gesetz“ eingeführt und wird deshalb umgangssprachlich oft auch als „Hartz IV“ bezeichnet.

In welchem Merkblatt das stehen soll, was du da schreibst, würd mich echt mal interessieren. Nur die Nummer und die Seite, dann find ich's schon :)

Fakt ist, dass Hartz IV die Bezeichnung von ALG II (in Zahlen: 2) im Volksmund ist.

Eventuell vorhergehendes ALG I hat eine variable Anspruchsdauer, abhängig von der Länge, die man zuvor in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, mindestens jedoch 12 Monate muss dieses Verhältnis angedauert haben, um einen Bezug von ALG I zu rechtfertigen. Die Anspruchsdauer ist gestaffelt nach Länge o.g. Versicherungspflichtverhältnisses und kann maximal 18 Monate dauern, mindestens 6 Monate Bezugsdauer hat man aber sofort mit Erfüllung der Rahmenbedingungen.

Bezugsdauer beim ALG II ist bis zur erneuten Arbeitsaufnahme, solange man immer noch die Bedürftigkeitsvoraussetzung erfüllt, ansonsten unbefristet.

Lass dir doch mal von deinen ach so schlauen Leutchen beim Amt erklären, wo denn der Unterschied zwischen ALG II und Hartz IV sein soll, ich bin echt gespannt.

Geschrieben

Also Hatz IV und ALG II sind das Gleiche und ich kann mich nur Bizzy anschließen. Und ich denke, dass du da etwas verwechselst. Habe selbst mal bei der Behörde gearbeitet und kann mir nicht vorstellen, dass eine Sachbearbeiterin dort den Unterschied nicht kennt.

Geschrieben

Ich glaubs euch doch schon!!!

Ich wollte nur damit erläutern das die Agentur für Arbeit (ich bleib bei Arbeitsamt!!!) mir was anderes erzählt hat:D...

Das war so eine Broschüre von ProFamilia über SGB und ALG II... Wie die genau heißt müsste ich nachfragen, hab bei ProFamilia mal mit der Frau reingeschaut etc...

Geschrieben

HAy also ich bin auch 19 und genau in der gleichen situation ich habe mit einer Beraterin für schwangere geredet und sie hat mir gesagt das man sobald man schwanger ist anspruch auf ALG 2 hat ! Weil die Eltern durch die schwangerschaft von der Unterhaltspflicht für dich entbunden sind (die ja sons is bis man 25 ist) Auf jeden fall bin ich mit den Infos zum amt und was machen die ?? schicken mich nach hause ich hätte kein anspruch (wie bei dir) also ich wieder bei dieser beraterin angerufen und diese hat sich für mich mit demamt auseinander gesetz stand der dinge jetzt : die beraterin hatte recht das amt hat sich bei dem nächst höherem erkundigt und sich bei mir entschuldigt. Man hat recht auf ALG 2 sobald man schwanger ist auch wenn man zu hause wohnt, lieben gruß (wenn was is kanns du dich gerne auch per icq oder so melden )

Geschrieben

Hallo Pingpong18,

danke für deinen Beitrag, mit welcher Beraterin hast du denn geredet wenn ich das fragen darf??? Ich hab am Mittwoch einen Termin bei Coppelstift, ich hoffe da komm ich ein wenig weiter!

Bekommst du denn nun ALG 2?

Viele liebe Grüße

Und auch danke an die anderen die mir geantwortet haben.

Juli

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