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wieviel steht mir nun zu

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Geschrieben

also mädels ich hab ne frage bezüglich hartz 4 jetzt und wenn kind da is:)

also ich wohne bei meinen eltern, bin unter 25 und hab kein einkommen (außer mein kindergeld , was aber meine eltern bekomm)und bin jetzt 15.woche

ach ja und meine eltern gehen beide arbeiten....was steht mir dann zu?

steht mir nach der geburt des würmchens das voll hartz 4 zu oder nur n teil?

und hab ich das richtig verstanden das das kind noch extra ALG 2 bekommt , (200 euro)? also zum kindergeld und erziehung geld dazu???

helft mir in diesem staat verzweifelt man ja:mad:

Geschrieben

Hey, - genaue Antworten kann dir da wohl nur das Amt geben!

Am einfachsten erkundigst du dich da persönlich ...

Die Frage ist ja auch, wieviel der Vater Unterhalt zahlen kann (wenn ihr nicht zusammen wohnt), ggf. steht dir ja auch Unterhaltsvorschuss zu!

Geschrieben

mh, naja ....was hast nich zusamm wohnen, er ist nich hier gemeldet aber eigentlich immer da und werden ihn denk ich frühstens nächstes jahr ummelden, also irgendwann anfang des jahres.. mh....aber ich will von ihm kein unterhalt, denn so wie mers nimmt, wohn wir ja dann doch zusamm... mh ...schwierig....

Geschrieben

Deine Eltern sind uninteressant. Du bildest mit deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Aber ansonsten geb ich LassMAMAmamachn recht. Alg II kriegst du für dich und das Kind und du kannst auch noch eine Babyerstausstattung beantragen aber erst Mitte oder Ende der Schwangerschaft. bin mir nicht mehr ganz sicher. Hab mal dort gearbeitet. Is aber schon ne zeitlang her, so dass ich dir die Höhe nicht genau sagen kann.

Geschrieben

Also Unterhalt musst du, wenn du zB Unterhaltsvorschuss haben willst, auf jeden Fall von ihm verlangen, sonst geht das Amt direkt an ihn heran!

Aber du musst es ja nicht beantragen ...

Allerdings weiß ich nicht, ob du von der ARGE / Sozialamt dazu verpflichtet werden kannst, UV zu beantragen, da dies ja vorrangig ist ...

Am besten du erkundigst dich wirklich direkt dort!

Geschrieben
Deine Eltern sind uninteressant. Du bildest mit deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Aber ansonsten geb ich LassMAMAmamachn recht. Alg II kriegst du für dich und das Kind und du kannst auch noch eine Babyerstausstattung beantragen aber erst Mitte oder Ende der Schwangerschaft. bin mir nicht mehr ganz sicher. Hab mal dort gearbeitet. Is aber schon ne zeitlang her, so dass ich dir die Höhe nicht genau sagen kann.

Das wundert mich jetzt aber. Mein Bruder lebt mit seiner Verlobten bei deren Eltern und wollen dort aber aufgrund von Problemen ausziehen.Sie erwartet im März ihr Kind. Sie hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, weil ihre Mutter sie nicht versorgt sprich essen kauft uns. sondern erwartet das mein bruder es tut,der nur Bafög erhält.Ihr wurde vom Anwalt gesagt das sie keine Gelder vom Amt bekommt,da ihre Mutter ihr gegenüber noch Unterhalspflichtig ist,da sie noch nicht verheiratet ist und auch noch keine Ausbildung hat.

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