Zum Inhalt springen

hochschwanger bei abschluss prüfung?!

Dieses Thema bewerten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

nja ich hab wohl zur zeit einige probleme... (die meisten werden sich wohl von selbst irgendwie klären bzw. muss ich da wohl durch :P wie eltern-gespräch, mein freund weiß es noch nich, regelung des finanziellen usw... aba das wird scho) wie man wohl entnehmen kann hab ich mich fürs kind entschieden. ich könnte ga nich anders ;)

ich bin schwanger in der ausbildung. im dritten lehrjahr zur köchin. (das heißt 12std tage (mind) in der weihnachtszeit mehr und blabla... )

ich will die ausbildung auf jeden fall durchziehen. mein traumberuf. aber der erechnete termin würde kurz nach meiner abschlussprüfung sein... das hieße ich würde da hochschwanger auftauchen. ich meine selbst wenn ichs packe... geht das? von wegen mutterschutzgesetzen???

und wenn nich wird dann der nächste termin ein halbes jahr später genommen?! ich weiß das selbst wenn man im krankenhaus liegt und der termin nich wahrgenommen wird gilt es als nich bestanden. in diesem fall auch?!

würde da gern ein wenig klarheit haben wie sowas ablaufen kann...

LG die isi

Geschrieben

Ich tippe das mal ab, ist wohl verständlicher: :D

Mutterschutz:

Der Mutterschutz umfasst 6 Wochen vor dem ärztlich bescheinigten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt. Vor der Geburt darf die Schwangere auf ihren ausdrücklichen Wunsch weiter arbeiten, innerhalb der 8 Wochen nach der Geburt allerdings nicht[...]

Beschäftigungsverbot:

Der Arbeitgeber muss einige besondere Regelungen für Schwangere beachten. Die Schwangere darf keinen gesundheitsgefährdenden Einflüssen ausgesetzt werden (Kälte, Hitze, Strahlen, Staub, Erschütterungen oder Lärm, Tragen von mehr als 5kg schweren Lasten). Nach dem 5. Monat darf eine Schwangere nicht länger als 4 Stunden stehend beschäftigt werden. Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Sitzgelegenheiten sind zu stellen. Die Höchstarbeitszeit beträgt 8,5 Stunden pro Tag, 90 Stunden pro Doppelwoche (Ausnahme: Haus- und Landwirtschaft). Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr und Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig (Ausnahme: Hauswirtschaft, Krankenpflege, Gastronomie etc.) Weitere Besonderheiten betreffen Tätigkeiten, die die mütterliche oder kindliche Gesundheit nach ärztlichem Zeugnis gefährden sowie Akkord- und Fließbandarbeit.

Ich hoffe, das hilft dir etwas. Ansonsten würde ich das mit einem Ansprechpartner im Betrieb/in der Berufsschule für deinen speziellen Fall klären. Der kann dir das eher sagen als wir.

Liebe Grüße,

Tigerlein.

Geschrieben

also das mit dem arbeiten wusste ich ja schon. trotzdem danke für die mühe ;)

weiß halt nur nich on ich dann zur prüfung gehen darf. der erechnete termin ist ca. 2 wochen nach den prüfungen.

ich würde es zumindest versuchen wollen... nja je nach dem wie ich mich dann fühlen werde ^^

aba es wär schon sehr beruhigend meine ausbildung vorher abgeschlossen zu wissen...

Geschrieben

Also die 6 Wochen vor der Entbindung darfst du theoretisch ganz normal weiter machen, sprich auch deine Prüfungen ablegen. (Ich tus gerade, steck mitten in den Prüfungsvorbereitungen. ^^)

Der Hacken an der Sache ist, dass du als Köchin wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot bekommen wirst und dein Ausbilder sich wahrscheinlich sogar strafbar machen würde, wenn er dich dann weiter beschäftigt.

Wie Tigerlein bereits zitiert hat darf eine schwangere laut Gesetzt nicht

- Kälte, Hitze, Strahlen, Staub, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sein

- mehr als 5kg schwere Lasten tragen

- ab dem 5. Monat nicht mehr als 4h stehen

- ohne feste Pausen arbeiten

- mehr als 8,5h arbeiten

Das alles hast du während deiner Ausbildung aber und in der Prüfungszeit kommt noch mehr Stress dazu. Ich würde an deiner Stelle unterbrechen und später weiter machen. Nicht das dir und dem Krümel nachher noch was passiert.

Ne Bekannte hats hinter sich. Wird Altenpflegerin und wollte auch unbedingt fertig werden. Tja, Ende vom Lied war das sie ihr Kleines fast verloren hätte und Ewigkeiten im Krankenhaus lag. :o

Geschrieben

Also ich würde auch sagen,dass die Prüfungen auf jeden Fall machen darfst.

Ich hab auch noch 2 Wochen vor meinem ET Klausuren fürs Studium geschrieben.Sprich doch einfach mal mit deinem Chef,wie er darüber denkt.

Weil trotz Beschäftigungsverbot kannst du doch die Prüfung schreiben?!Bei ner praktischen Prüfung wäre das eher verständlich,wenn du daran nich teilnehmen dürftest.

Ich muss sogar sagen,dass ich noch nie so gute Klausuren geschrieben habe,wie jetz in der Schwangerschaft :D.

Kann es jedem nur empfehlen während der SS Klausuren oder so zu schreiben,allerdings nich wenn man panische Prüfungsangst hat.

lg

Geschrieben

naja ich hab ja ne theoretische und ne praktische. die theoretsche denk ich sowieso dass ich die pack ^^ nur bei der prktischen hab ich was angst. halt wie ihr sagtet weil ich das würmchen nich gefährden will.

ich werd mit meinem lehrer und meinem chef wohl eh noch ein längeres gespräch führen müssen... mal schaun was dabei raus kommt

auf jeden fall vielen dank für die antworten ;)

Geschrieben

hi!

ich hab meine abschlussprüfung auch nur nen monat vor der geburt gemacht, bekam die ergebnisse 11 tage vor der geburt :-)

also, vor der geburt ist es dir selbst überlassen, was du machst, also ob du arbeitest, prüfung machst etc. auch wenn du schon im mutterschutz bist.

wie das allerdings speziell bei deiner ausbildung ist, weiss ich nicht, da würd ich wirklich einfach mal mitm chef reden...

was nicht geht, wäre innerhalb der ersten 8 wochen nach der geburt die prüfung zu machen, da hast du absolutes arbeitsverbot.

also heissts bei dir wohl daumen drücken, das deine kleine motte nicht früher als errechnet kommt...

was zb bei mir der fall war:

et war der 22.08, sie wurde 11 tage früher geboren...

lg anna

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.