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Ab Montag festen Job

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Natascha1988

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Also es geht darum, dass mein Freund und ich bis jetzt ALG2 bezogen haben nun aber bessere Zeiten auf uns zu kommen. Vor 2 Tagen hat mein Freund den lang ersehnten Anruf bekommen, dass er ab morgen einen festen Job hat. Diesen hat er sich selber gesucht und kann dann morgen anfangen.

Meine Frage ist, da wir ja ALG2 beziehen/bezogen haben wie das mit dem finanziellen aussieht. Als ich meine, dass wir ja für November noch einmal ALG2 bekommen und er dann jetzt ab morgen und den ganzen November arbeitet und er seinen Lohn dann im Dezember bekommt. Ist das richtig??? Weil anders kann das doch gar nciht laufen, denn wir können ja nicht einen ganzen Monat ohne Geld leben. Er muss ja erst einen Monat gearbeitet haben, damit er Lohn bekommt und in diesem Monat, sprich den nächsten, bekommen wir dann doch ein letztes Mal Geld vom Amt. Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Ab wann müssen wir denn dem Amt das mit der Arbeit sagen? Muss ich da morgen schon hin und wenn ja kann ich das machen, denn er ist dann ja arbeiten???

Vielen Dank für eure Antworten

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Hallo Natascha...

wenn der Verdienst deines Freundes nicht wirklich hoch ist, habt ihr weiterhin die Möglichkeit zusätzlich ALG II zu beziehen, dazu müsst ihr nur wie gewohnt weiter den Alg II-Antrag stellen und dann monatlich die Verdienstbescheinigungen einreichen.

Am Anfang läuft das so:

Morgen fängt dein Freund an zu arbeiten, erste Gehaltszahlung voraussichtlich im Dezember... November volle Auszahlung von Alg II als Vorschuss bei Arbeitsaufnahmen, ab Dezember evtl. weitere Möglichkeiten von Alg II - Bezug nach Vorlage der Lohnabrechnung, weil

312 Euro für Ihn

312 Euro für dich

59 Euro Mehrbedarf Schwangerschaft (falls du schwanger sein solltest)

208 Euro für euren Krümel (falls schon auf der Welt) abzüglich 154 Euro Kindergeld

plus die anerkannte Miete

Zusätzlich hat dein Freund einen Freibetrag der aber vom Nettoverdienst abhängig ist und wenn dann das Netto niedriger ist, als das was sich aus den oben erwähnten Beträgen ergibt, könnt ihr halt zusätzlich Alg II weiter beziehen.

Und ganz wichtig morgen sofort beim Arbeitsamt bescheid sagen, sonst gibt es evtl. Probleme, wobei du das ohne weiteres telefonisch machen kannst.

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Also so wie er das gesagt bekommen hat wird er 1250€ ausbezahlt bekommen. Ich denke, dass uns dann kein ALG2 mehr zu steht was wir ja eigentlich auch nicht mehr beziehen wollen, denn wir sind froh, dass wir dann davon weg sind.

Mir geht es halt nur um den Monat November ob wir da dann nochmal ALG2 beziehen dürfen, weil der erste Monatsgehalt ja nun erst im Dezember erscheinen wird. Aber denke schon. Ich rufe sonst morgen dann einfach mal beim AMT an.

Danke für deine Antwort

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345 für die erste Person, nicht 312 ... zumindest nicht für Emden ;)

aber wenn er gutes Geld bekommt, fragt auf dem Amt nach Überbrückungsgeld. Denn bis das erste Gehalt kommt dauert es ja.

Am besten geht ihr (eher du) Montag direkt zum Amt und redet mit dem Sachbearbeiter! Dann kannst du das Vorort klären :)

Gratuliere deinem Schatz zu dem Job ... ist sicher eine Erleichterung :)

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Laloona Alg II ist eine Bundesleistung somit also in jeder Stadt in Deutschland gleich hoch und 345 waren es bis zum 30.06.07 danach 347 Euro, und auch nur dann wenn man "alleine" d.h. ohne Ehepartner oder sonstigen Partner ist.

In einer Ehe bzw. Partnerschaft bekommt dann jeder 312 Euro...

ich bearbeite täglich die Anträge *zwinker* und denke schon das ich in meinem Job gut bin *lächel*... ned bös gemeint

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http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/was-wieviel-wer-2006-Leistungen-AN.pdf

... hier mal der Link, dort kann man nachlesen was einem zusteht. Leider sind dort noch die alten Beträge vor dem 01.07.07 vermerkt, da die Broschüre erst Anfang 2008 neu aufgelegt wird.

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hmmm...

musstet ihr beim antrag auch seine gesamten Unterlagen mit abgeben?

wenn nicht, zählst du nämlich allein und er nicht mit, dadurch dann noch der 345 bzw 347 euro betrag

Was für nen Berg Unterlagen ich anschleppen musste, kannste dir ja denken :D

Nein ernsthaft ... wir werden als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Deswegen wurde mir das Geld auch nur für 3 Monate bewilligt und ich muss nu erst mal einen Kinderzuschlag beantragen. Wenn der abgelehnt ist, wieder Antrag bei der ARGE ...

Und neuer Antrag egal wo ab Geburt des zweiten Zwerges ...

Ich kann keine Anträge mehr sehen :silly:

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dann geb ich dir den tip neben dem kinderzuschlag gleichzeitig wohngeld zu beantragen....

ist zwar auch wieder ein haufen unterlagen... aber warum leistungen nicht mitnehmen, wenn sie einem zustehen...

was mich nur wundert, ist dass ihr eine BG seid und trotzdem 345 bzw 347 für die erst Person bewilligt wurden...

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Wohngeld bekommen wir keins ... haben wir schon beantragt ... ich bekomm keins, weil die Miete von seinem Konto abgeht. Und da er auf dem Wohnungsamt als Single gilt reicht sein einkommen :(

Vielleicht weil ich den Antrag schon im Juni gestellt hatte? Kann das sein?

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... wenn du den antrag im Juni gestellt hast bekommst du für Juni 345 Euro und schau mal weiter unten im Bescheid ab 01.07. 347 Euro...

da du diese Beträge genannt hast, gehe dich davon aus, dass die zwar seine Unterlagen bei der Antragstellung mit angefordert haben, da du aber erst seit März mit ihm zusammenlebst nicht in die Bedarfsgemeinschaft, aber in die Hausgemeinschaft mit reinrechnen... d.h. sein mietanteil wird bei dir rausgerechnet... sein Einkommen bei dir nicht angerechnet... allerdings gilt das nur solange ihr nicht mindestens 1 jahr zusammenlebt... bzw. bis euer gemeinsames kind geboren ist...

leg ich aber meine hand nicht für ins feuer, da ich deine akte nicht kenne *lächel*...

... solltest du allerdings fragen wegen solchen sachen haben, kannst dich gerne an mich wenden... solange ich ein wenig helfen kann tu ich das gerne...

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