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Studentin und jetzt schwanger - Ganz viele Fragen!!!

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Geschrieben

Hallo Leute,

ich bin seit heute in der 13. Woche *freu*, weshalb es ja jetzt ne relativ stabile Schwangerschaft ist, drum wollt ich jetzt auch mal anfangen, mich um all die Unterstützung etc. zu kümmern, die man als Studentin so bekommen kann und mich allgemein mal mehr zu dem Finanziellen informieren und hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen! :)

Also hier einige Fragen:

1.: Wo kann ich überall Anträge für die Erstlingsausstattung stellen, ich weiß nur genau von ProFamila, aber da gab's doch noch andere Einrichtungen, oder?

2.: Wie ist das mit Kindergeld (für mich) und Bafög während eines Urlaubssemesters?

3.: Bekomme ich in einem Urlaubssemester überhaupt eine Studienbescheinigung?

4.: Gibt es eine Sonderregelung für Studenten mit Kindern und Studiengebühren und/ oder Bafög?

5.: Worum sollte ich mich noch unbedingt kümmern, was ich vielleicht nicht bedacht habe?

Ich wäre euch ganz dooll dankbar, wenn ihr mir, auch wenn ihr nur auf eine Frage ne Antwort habt, weiterhelfen könntet, einige von euch kennen sich da bestimmt richtig gut aus!

Viele liebe Grüße

Geschrieben

Herzlichen Glückwunsch :)

also zu 2.

während des Urlaubssemesters bekommst du kein Bafög. Stattdessen kannst du allerdings ALG 2 beantragen, wenn du auf Grund von Erziehung dein Studium unterbrechen willst. Hier am besten auch hartnäckig sein, manche Leuts auf dem Amt tun gerne so als ob sie davon nichts wüssten. Es ist aber definitiv so. Du kannst ALG 2 beantragen.

zu 3.

Du bekommst eine Studienbescheinigung während eines Urlaubssemesters, kannst also auch weiterhin Semesterticket und so Kram kaufen ;)

zu 4.

In den meisten Bundesländern mit Studiengebühren müssen Studenten mit Kinder keine Studiengebühren zahlen. In BaWü an der Uni Karlsruhe ist es so geregelt, dass Studenten mit einem Kind bis 8 Jahren keine Gebühren zahlen müssen. Allerdings entfällt nicht der Verwaltungskostenbeitrag und das, was man ans Studentenwerk zahlt! Auch wenn du beurlaubt bist, das musst du immer bezahlen!

zu 5.

Darüber hinaus hast du natürlich noch Anspruch auf das Kindergeld deines Kindes sobald es auf der Welt ist. Übrigens bekomst du für jeden Monat Kindergeld in dem auch nur einen Tag lang die "Bedingungen" erfüllt wurden.. also wenn dein Wurm z.B. am 30. Juni auf die Welt kommt, bekommst du für Juni auch KiGeld, nicht erst für Juli. Die Anträge dafür solltest du möglichst gegen Ende der Schwangerschaft besorgen und ausfüllen. Wenn der Krümel erst mal da ist, dann wirst du dafür sicherlich keine Zeit haben und froh sein, wenn du nur noch die Geburtsurkunde beilegen musst ;)

Dann hast du natürlich Anspruch auf Elterngeld. Unabhängig davon ob du weiterhin Bafög, ALG 2 oder sonst was beziehst. Den Sockelbetrag von 300 Euro bekommst du auf jeden Fall. Wenn du in den 12 Monaten vorher einer geringfügigen Arbeit nachgegangen bist (400 Euro Job), dann kann sich das Ganze gegebenfalls dadurch erhöhen, je nachdem wie viel du verdient hast. Auch diesen Antrag ein paar Wochen vor der Geburt ausfüllen, gegebenfalls auch Bescheinigungen vom Arbeitgeber über das Gehalt der vergangenen 12 Monate einholen. Sowas eben. Aber bis dahin hast du ja noch Zeit.

Als letztes würde mir noch Wohngeld einfallen. Darau hast du in der Regel aber nur Anspruch, wenn du alleine wohnst. Naja, so genau kenn ich mich da auch nicht aus, mal erkundigen ;)

Geschrieben

Hi!

Also erstmal Glückwunsch zum Krümelchen....:jump2::biggringift2:

Mit den Studiengebühren ist es so geregelt, dass du, wenn du ein minderjähriges Kind hast, keine Studiengebühren mehr zahlen brauchst, also entfallen schonmal 500€ pro Semester. Das ganze geht, bis zum zweifachen der Regelstudienzeit für das, was du studierst, es ist also eigentlich kein Problem in der Zeit fertig zu werden, wenn man neben dem Baby noch Zeit zum lernen findet.

Und ansonsten kannst du dich am besten bei denen informieren, die schon Krümels haben, die kennen sich damit besser aus ;)

Wünsche dir ganz viel Spaß in der Schwangerschaft und mit deinem Baby!

Liebe Grüße, Clarissa

Geschrieben

Als letztes würde mir noch Wohngeld einfallen. Darau hast du in der Regel aber nur Anspruch, wenn du alleine wohnst. Naja, so genau kenn ich mich da auch nicht aus, mal erkundigen ;)

nicht du, dein baby hat wohngeldanspruch, daher kannst du es erst nach der geburt versuchen ;).

ansonsten steht ja schon alles da :)

falls du ne tagesmutter nehmen willst, mgl. schon jetzt auf die warteliste beim jugendamt setzen lassen :).

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