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littleanna

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Beiträge von littleanna

  1. Hallo!

    Also mit der Rückzahlung brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Die beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht. Sie ist also an die Studienzeit gekoppelt und nicht an die Tatsache, ob du den Baföganspruch verlierst. Außerdem werden die Raten auch an dein Einkommen angepasst und das hättest du ja nicht mal, wenn du noch studierst. Außerdem kann es ja auch sein, dass jemand seinen Anspruch verliert, weil die Eltern plötzlich mehr verdienen. Das könnte man ja dann mit deiner Situation vergleichen...

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

    Liebe Grüße

  2. hallo!

    ich hatte letzte woche nachts oft einen harten bauch, hab mir aber nicht weiter gedanken gemacht.

    heute hatte ich sowieso einen FA termin. da hab ich das erzählt und er hat gleich ein vaginal ultraschall gemacht um nach dem muttermund zu schauen.

    der zeigte jetzt aber eine trichterbildung nach innen, was so nicht sein sollte. jetzt hat er mir wehenhemmer und magnesium verschrieben und ich muss mich schonen, darf nicht arbeiten. außerdem soll ich morgen noch in die ambulanz vom kh.

    ja, also kann man am muttermund wohl schon ganz gut erkennen, ob es da probleme gibt.

    ich denk aber, dass das wieder gut wird.

    liebe grüße an alle und macht euch nicht so viele gedanken ;-)

  3. Also bei uns ist das mit den Studiengebühren so geregelt, dass man die 500 Euro nicht bezahlen muss, wenn man ein Kind unter 10 Jahren hat. Aber das gilt halt erst ab der Geburt und wenn diese dummerweise am Anfang des Semesters liegt muss man für dieses Semester noch bezahlen. Aber das wäre dann auch das letzte.

    Zusammen mit der Tatsache, dass es dann ab Oktober noch die 113 Euro extra vom Bafög gibt (halt leider auch nur für die, die überhaupt welches bekommen), finde ich das ausnahmsweise mal kinderfreundlich für Studenten.

    Liebe Grüße

    anna

  4. Hallo!

    ich bin neu hier und in der gleichen Situation. Mein Termin ist der 9.August. Ich schildere dir einfach kurz wie ich es vorhabe.

    Ich werde dieses Semester noch normal studieren, das geht bei uns bis Anfang oder Mitte Juli. Falls das Kleine sich nicht so viel Zeit nimmt, hat man ja auch immer noch ein paar Fehltermine oder nette Freunde, die sicherlich gerne dafür sorgen, dass keine Liste ohne den eigenen Namen bleibt. Bei uns sind die Klausuren auch am Ende des Semesters, aber wenn es damit nicht klappt, gibt es ja Nachprüfungen.

    Das neue Semester fängt dann am 17.10. wieder an. Dort werde ich aber nur Vorlesungen besuchen, die keine Anwesenheitspflicht haben und nur am Ende des Semesters die Klausuren versuchen zu schreiben. 2 Nachmittage in der Woche hat mein Freund frei, sodass ich mich dort für Praktika anmelden werde. Wenns nicht klappt, muss ich die halt später machen.

    Auch wenn alle Stricke reißen, werde ich auf keinen Fall offiziell ein Urlaubssemester machen, weil dann das Bafög flöten geht. Und mit dem neuen Gesetz bekommt man ab 1.10. sogar noch 113 Euro zusätzlich geschenkt, wenn man ein Kind hat. Und bei uns an der Uni ist es so, dass es auch keinem auffällt, wenn man mal ein Semester gar keine Kurse besucht, ohne ein Urlaubssemester zu nehmen. Zumindest, wenn man das Physikum nach dem 4. Semester hat und die Leistungsnachweise schon beim Bafög-Amt waren.

    So jetzt ists aber lang genug :)

    liebe Grüße

    Anna

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