huhu,
sorry, wenn ich mich nun so klugschei*erig mit reinhänge, aber Rihannon hat vollkommen recht, die Elternzeit kann trotz neuer Elerngeldregelung für bis zu 3 Jahren genommen werden (sofern kein öffentlicher Dienst. bzw. Beamtet, da ists dann noch mal wieder anders).
Elterngeld gibts nur für 12 Monate + 2 Partnermonate (alleinerzeihend 14 Monate), wobei da dann die 8 Wochen Mutterschutzgeld angerechnet werden. Gibt dann auch wieder verschiedene Auszahlungskostellationen u.s.w.
Soweit ich es weiß, beginnt NACH dem Mutterschutz die Elternzeit, wobei ich glaube, dass das auch je nach Personalabteilung unterschiedlich ausgelegt wird. Ich würde einfach nen Termin bestimmen, an dem ich wieder kommen möchte, der muß glaub ich spätestens 6 Wochen vor ET dem AG schriftlich mitgeteilt werden.
Und ob man dann halt 12 oder 14 Monate nach ET zu Hause bleibt, ist dann ja jedem selbst überlassen, es gäbe dann halt nach 12 Monaten (2 Mon Mutterschutz, 10 Mon Elterngelt, Partnermonate mal ausgelassen) keine weitere finanzielle Unterstützung des Staates und die weiteren 2 Monate muss man sich dann selbst finanzieren. (O.k., es sei denn, man ist ALG 1 od. 2 berechtigt oder, oder, oder... )
Ich hoffe, soweit verständlich geschrieben. Ist immer so ein wirres Thema, aber wenn geschrieben wird, dass die ELTERNZEIT nur 12 Monate beträgt ist das schlichtweg falsch.
Nichts für ungut und viele Grüße...