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Elternzeit vorbei, was dann

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Sianne

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Hi Leute,

nächstes Jahr ist meine 3 Jährige Elternzeit vorbei... wir arbeiten zur Zeit auf ein zweites Kind hin.

Meine Frage:

Wie läuft das, wenn ich nach dem dritten Geburtstag meines Sohnes schwanger bin, aber der Geburtstermin weit nach diesem Geburtstag ist.. kann ich gekündigt werden, sollte ich Kündigen?? Die Arbeitsstelle ist eh zu weit weg, bzw für mich mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr erreichbar und ich geh sicher nicht mehr dort hin und schon gar nicht Vollzeit ....

kennt sich jemand mit sowas aus?

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Hallöchen...

meine Elternzeit geht noch bis 2008 und kann jetzt zum beruf nicht zurück.. da ich vorher nicht beantragt habe.. dass ich nach 2 jahre zurück komme.. naja.. muß ca. halbe stunde fahren, von meiner Wohnung.. ich wollte eigentlich auch ein baby... wir versuchen es ja... da mein Sohn alle 2 wochen bei dem Vater ist.. und meine Tochter ist ja alleine.. und arbeiten kann ich auch schlecht.. hm... da meine tochter noch keinen krippenplatz hat.. hm..

ich weiß nicht wie es weitergeht.. muß ein jahr ohne geld leben.. außer kindergeld.. hm.. wenn meine Tochter krippenplatz hat.. muß ja auch bezahlen kostet ja auch geld... hm... hängt von einkommen ab.. hm...

wenn sie krippenplatz hat.. kann arbeit suchen egal was.. nicht einfach für mich. .da ich selbst gehörlos bin.. ich höre was.. /schwerhörig) nicht ganz so gut.. wie soll ich eine arbeit finden.. hm..

ich weiß auch nicht danach ... wenn ich wieder schwanger bin.. und kann doch zurück zur arbeit oder nicht mehr.. hängt vom firma.. hmmm

gruß Melly

man kann nicht voraus sagen.. wir wollen noch ein Baby anschaffen

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Hallo,

gekündigt werden kannst Du erstmal nicht. Aber es kann von Dir verlangt werden, daß Du ab dem 3. Geburtstag bis zum Beginn Deiner Mutterschutzfrist abreiten mußt. Vollzeit wäre natürlich sehr hart. Ich würde an Deiner Stelle mal mir Deinem Arbeitgeber sprechen, ob Du in der Zwischenzeit nicht unbezahlten Urlaub nehmen kannst. Er hat ja auch nichts davon wenn Du Dich 3 Monate einarbeitest und dann wieder verschwindest. Ich bin aber kein Fachmann in Arbeitsrecht, vielleicht weiß hier jemand besser Bescheid. Ich würde auf jeden Fall mal mit eurer Personalabteilung sprechen. Sag auf keinen Fall, daß Du sonst kündigst wenn sie Dir nicht den unbezahlten Urlaub geben. Begründe es lieber mit der Einarbeitungszeit und das Du vielleicht auch noch ab und zu krank sein könntest. Du hast ja eine wesentlich höhere Belastung, als bei der ersten Schwangerschaft. Es ist auf jeden Fall ein Versuch wert.

Liebe Grüsse

Lilli

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Hi,

Danke, ich werde mal nachfragen, ob ich dann Unbezahlten Urlaub bekomme.

Fahrzeit wäre weit mehr als 2 Stunden und mit Kind kaum machbar... abgesehen davon, das er noch keinen Kindergartenplatz hat....

ich werde mal bis April nächsten Jahres warten.. und dann mal sehen..

melde mich dann noch mal hier und sag, wies gelaufen ist :-)

Caro

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Vielleicht kann ich kurz zum Thema Kündigungsfrist weiterhelfen. 3 Monate sind dabei nicht normal, sondern eher die Ausnahme. Nach der gesetzlichen Regelung beträgt die "Standard-Kündigungsfrist" 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Eine längere Kündigungsfrist für Kündigungen durch den Arbeitnehmer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nur der Arbeitgeber muss ggf. eine längere Kündigungsfrist beachten, je nach dem ob das Arbeitsverhältnis schon 2, 4, 8, ... Jahre bestand.

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Da hatte ich und mein Mann ja einen echt arbeitnehmerfreundlichen Vertrag.

Sorry, das Du Dich jetzt verrückt gemacht hast. Aber lieber vorher geschaut, als wenn es zu spät ist.

Ich drück Dir die Daumen, daß es mit dem Schwanger werden bald klappt.

Schöne Weihnachten!!!

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