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Vorsorge fürs Schicksal

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Ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht – Alleinerziehende müssen unzählige Entscheidungen über das Leben ihrer Kinder treffen. Eine besonders weitreichende betrifft dabei die sogenannte Sorgerechtsverfügung, denn: Wo bleiben die Kinder, wenn ihnen durch einen Schicksalsschlag Vater oder Mutter genommen werden? Mit einer schriftlichen Verfügung können Alleinerziehende die Weichen nach ihren Wünschen stellen. Was konkret getan werden muss, damit alles rechtlich korrekt ist, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Über den eigenen Tod hinausplanen fällt jedem schwer – besonders, wenn man kleine Kinder hat. Daher ist es für Eltern und Alleinerziehende minderjähriger Kinder wichtig, sich für den Unglücksfall Gedanken zu machen, wer die Kinder betreuen soll. „Ansonsten entscheidet meist das Gericht darüber, wo und bei wem der Nachwuchs aufwachsen soll“, betont Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

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