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Geld im Ref.

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Gast Krümelchen_1980
Geschrieben

Hallo,

ich studiere Lehramt für Grund- und Hauptschule in S.-H. und habe ma eine Frage bezüglich des Geldes.

Also, ich möchte gern im Feb. mit dem Referendariat beginnen und nun meine fragen:

Bekommt man dann noch Erziehungsgeld, denn laut Stunden und Geld würde es mir zustehen?

Wie sieht es mit dem Familienzuschlag aus? Bin nicht verheiratet, habe aber 2 Kinder? Und Ortzuschlag?

Und bekommt man trotzdem noch Kindergeld???

Viele Fragen, und ich hoffe, mir kann hier irgendjemand helfen!!!!!!:confused: :confused:

Vielen Dank schonmal im voraus!!!

Liebe Grüße

Geschrieben

nad?

zunächst beommst du erziehunggeld so heißt es ab 2007 für 12 bzw. 14 monate, wenn nachweislich er auf das kind aufpasst. à 300/monat

kindergeld 154 in jedem fall!!!

dein kindergeld sowieso, außer du verdienst über die 7880(?)€ + soziabgaben im jahr.

zu meinst den kinderzuschlag, ich habe unseren vorletzten monat beantragt und noch keine rückmeldung mal sehen, aber wenn, falls, ich welches bekomemn solte dann mit sicherheit die meisten anderen auch ;)

von dem ortzuschlag hab ich noch nix gehört. meinst du den, erziehungeldzuschlag für 3te jahr? (den gibt es nur in 3 bundesländern (hessen, ba-wü und ?)

Geschrieben

ich glaube, du meinst doch mit familienzuschlag, die erhöhung des referendarsgehalts, oder?? ich hab mich auch schon gefragt, wie es bei unverheirateten ist, in der regelung steht verheiratet+kind...

Gast Krümelchen_1980
Geschrieben

Hallo,

danke erstmal für die Antworten.

Also, den Familienzuschlag meine ich zum Ref.Gehalt. Das sind mit Stufe 2 glaub etwa 105€ und für jedes weitere etwa 90€. Und Ortzuschlag Stufe 1 (oder stufen anderesherum). Habe ich irgendwo im Netz gefunden, dass das auch für unverheiratet gilt. Verheiratete bekommen nochmal mehr.

Aber bekommt man dann trotzdem noch Kindergeld? Wäre sonst ja weniger. Bekomme jetzt für 2 Kinder 300€ Kindergeld und dann nur noch 200€ Familienzuschlag!????

Dann bekomme ich schon Erziehungsgeld, da meine kleine schon auf der Welt ist. Wollte aber wissen, ob es weiter läuft oder ob ich nix mehr bekomme, weil ich ja arbeite. Aber man darf dabei doch 30 Std arbeiten und nicht mehr als 15000€ (?) im Jahr verdienen?

Hmm, ganz schön verwirrend das ganze!

Trotzdem vielen Dank für die Infos! Vielleicht weiß ja doch jemand genaueres!

Schönen Abend noch!!!!!

Liebe Grüße

Geschrieben

krümelchen ich hab gerade leider nicht das est-gesetz vor mir, aber wenn du dort nachschlägst findest du ne megaliste mit beträgen und dort in der ersten tabelle die erste zahl müsste in etwa 7880€ sein, das ist der betrag der steuerfrei ist und über den darfst du nicht verdienen damit du dein kige weiter bekommst.

nun haben aber letztes jahr die richter in karlsruhe dieses als ungerecht empfunden und gesagt, dass hierzu noch die sozabgaben raufzurechnen sind und erst dieses die grenze für kige ergibt ;)

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