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Wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt???

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Geschrieben

Hallo ihr Lieben!

Ich werde nächstes Jahr eine neue Ausbildung anfangen und meine alte Stelle kündigen( wg. Mobbing in der Schwangerschaft) .

Nun würde ich gerne wissen, ob meine Überstunden und der restliche Urlaub mir noch ausgezahlt werden, ich muss dazu sagen, dass ich seit 2005 im Erziehubgsurlaub bin.

Oder ist das schon verfallen:confused: .

Vielen Dank schonmal im vorraus!!!

Geschrieben

überstunden ja!

urlaub nein! - der ist ausdrücklich zur erholung des an da und darf nie ausgezahlt werden!!

Gast Snowflower82
Geschrieben

Also das kommt darauf an! Sven nimmt eigentlich nie wirklich Urlaub und sein Chef zahlt ihm den dann so aus.. er (der Chef) hat mit seinem Steuerberater irgend ne Regelung gefunden, damit sie keine Probleme bekommen können.

Geschrieben

Aber den Urlaub denn ich während meiner Ausbilding nicht genommen hatte , wollten sie mir damals auch auszahlen.

Nur dann bin ich in Mutterschutz gegangen, und habe den Urlaub jetzt noch offen, oder verfällt er während der Elternzeit???

Geschrieben

du saskia ohne ****, der darf nicht ausgezahlt werden lt. gesetz. was aber unter der hand geschiet ist ne andere sache.

deinen resturlaub muss bis spätestens 31.märz des folgejahres genommen werden oder halt nicht.

Geschrieben

Okay, dann muss ich es wohl so hinnehmen.

Naj aunter hand läuft da wohl nichts, mit meinem Chef rede ich net mehr, er hat nämmlcih damals nach bekanntgabe meiner SS nur Bockmist über mich erzählt.

Trotzdem vielen Dank für eure antworten

Geschrieben

Hallo.

Als klar war, daß ich nicht in die Firma zurück gehe (Mobbing) und ich das Arbeitsverbot erhielt, habe ich die Firma angeschrieben, dort ganz naiv gefragt, ob mir der Urlaub ausgezahlt wird (wusste da schon, daß dies nicht geschehen darf) oder ob ich ihn im Anschluss an die Elternzeit von 3 Jahren nehmen kann. Mir wurde schriftlich mitgeteilt, daß ich den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit nehmen kann. Somit habe ich was in der Hand, sollten sie sich quer stellen.

Es sind 25 Tage und die verschenke ich nicht, schon gar nicht an DIE Firma.

Ob ich da noch wieder hingehe sei erstmal dahingestellt, aber ich kann dann den Urlaub, wenn ich mich zur Kündigung entscheide, mit einbeziehen in die Kündigungsfrist.

LG

Sandra

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