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Welchen Anspruch haben Väter im Studium?

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Geschrieben

Hallo,

vielleicht weiß das hier jemand???

Ich sollte aus Krankheitsgründen lieber jetzt als später ein Kind bekommen. hab aber Angst was die finanzielle Seite betrifft. Ich selbst hab einen A-Vertrag bis Juli nächstes Jahr. Mein Freund (29 J.) ist Student und hat keinen Ansprch auf BAföG. Was mich selber nächstes Jahr mit Kind erwarten würde, weiß ich ungefähr.

Aber wie sieht das mit dem Mann aus, wenn die Frau in Harz IV fällt & ein Kind bekommt & der Mann sich eigentlich fast selbst finanziert (350€ vom Vater)?

Können in dem Fall Ansprüche an den Großvater männlicherseits erhoben werden?

Wie ist das mit der Miete? Wird nur mein Anteil & der Anteil des Babys übernommern?

Ich werd aus den nachzulesenden Gesetzten im Internet nicht schlau.:confused:

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich mich seit Tagen mit nix anderem beschäftige & mein Termin bei pro familia ist erst in über einem Monat.

Liebe Grüße*

  • 3 Monate später...
Geschrieben

hi.

ja ja...die gesetze..

wir haben vor 4 wochen nachwuchs bekommen und mein freund ist auch student...

wenn ihr zusammen wohnt, kann er zusätzlich zum bafög, worauf er eigentlich anspruch haben müßte (zumindest den regelsatz) wohngeld beantragen.

wenn ihr zusammen wohnt, er studiert u du nimmst elternzeit, bekommst du vom arbeitsamt leistungen u kannst auch da - sowie auch bei einer stiftung- eine einmalige leistung (baby- erstausstattung) beantragen, die beträgt in den meisten fällen, da es eine einmalige leistung ist um die 500euro.

ansonsten könnt ihr -beide- (P.S.: am besten immer 2 anträge, da kann euch keiner be*******n u sagen das steht euch net zu) nach geburt des kindes erziehungsgeld (entweder 300euro oder 450euro- je nachdem, wie lange eure elternzeit geht), kinderzuschlag und kindergeld (154euro) beantragen.

habt ihr euern wohnsitz schon länger als drei monate (nach geburt des babys) in dem bezirk könnt ihr mit geburtsurkunde und dem perso der mutter zur stadtverwaltung, da gibt´s "begrüßungsgeld" (meist 150euro) -von stadt zu stadt unterschiedlich-

außerdem zahlt dein arbeitgeber in zeiten der mutterschutzfristen (6wochen vor geburt u 8wochen danach) einen ausgleich zum mutterschaftsgeld, welches du von deiner krankenkasse erhälst (13euro pro kalendertag während der schutzfridten, also ca. insgesamt 1300euro).

hoffe, ich konnte dir erstmal etwas weiter helfen!

Lg, Mela;)

Geschrieben

begrüßungsgeld? wo gibbet denn sowas? meinst du das was studenten bekommen wenn sie ihren wohnsitz da melden, wo auch die uni ist?

oder begrüßungsgeld fürs baby? - also für berlin hab ich sowas noch nicht gehört.

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