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Frage zu Alg2

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Geschrieben

Hallo!

Ich habe letzten Monat meine Ausbildung abgeschlossen und leider bis jetzt keinen Arbeitsplatz gefunden:( wie es aussieht bekomme ich auch nichts so schnell einen.

Jetzt habe ich Arbeitslosengeld 2 beantragt, jetzt kommen sie mir damit das

meine Wohnung zu groß und zu teuer ist, sie haben zu mir gesagt ich habe 6 Monate zeit mir was neues zu suchen.

Unsere Wohnung ist 93m² 3 Zimmer, wir sind 2 Personen, ich kann es ja verstehen das sie für 2 Personen zu groß ist, was wäre eigentlich wenn ich jetzt Schwanger wäre? müssten wir dann trotzdem ausziehen?

Mein Verlobter und ich wir sind schon seit 4 Wochen an unseren Baby wunsch am rumbasteln, hoffentlich klappt es bald:)

Ich hoffe jemand kann mir helfen!

Liebe Grüße Vio

Geschrieben

Hallo Vio,

dann drücke ich Dir mal fest die Daumen das Ihr bald Erfolg habt beim basteln ;)

Zu Deiner Frage:

In einer ähnlichen Situation wie Du habe ich mich vor einigen Wochen auch befunden und mein kompletter Antrag wurde abgelehnt.

Zuvor haben sie mir allerdings schon gesagt, das wir mit 2 Erwachsenen in einer 79qm Wohnung über unseren Verhältnissen leben würden ( meine Sachbearbeiterin machte das aber eher von den Mietkosten abhängig und nicht von der größe der Wohnung ) und sollte der Antrag durchgehen hätten wir 6 Monate Zeit uns etwas Neues zu suchen obwohl in 5 Wochen die Geburt unseres Wurms ansteht.

Ich hoffe ich konnte Dir, auch wenn die Rückmeldung eher nicht positiv ist, etwas helfen.

Lieben Gruss

Tigra

Geschrieben

ich denk mal nicht, wenn ihr zu dritt seit.

in berlin wird für eine wohnung zu dritt, glaub ich 444€, veranschlagt. sehr gering.

Geschrieben

hi!

also ich meine für zwei personen liegt die mietgrenze bei 395€ (nebenkosten schon mit drin) und bei 3´drei personen liegt die mietgrenze bei 470€.

hab das mal bei pro familia ausrechenen lassen, falls mein freund im september keine arbeitstelle bekommt.

Geschrieben

Huhu!

Mein Sacharbeiter meinte die Grenze für uns beide liegt bei 420€, mein er Kalt oder warmmiete damit?

Man man das immer alles so kompiziet gemacht wird.:mad:

Grüßle Vio

Geschrieben

ich glaub das ist warm gemeint mit nebenkosten, aber ohne gas und strom.

die sätze richten sich nach den regionen, da der mietspiegel überall anders ist ;)

Geschrieben

Hallo Vio,

wenn du nach deiner Ausbildung nichts gefunden hast, steht dir erstmal ALG I zu. Man muss innerhalb von 3 Jahren, 1 Jahr gearbeitet haben.

Wegen dem Mietzuschuss ist das von Region zu Region unterschiedlich. Die 420 € bezieht sich auf die Kaltmiete, dann kommt noch ein kleiner Teil als Heizkosten hinzu. Strom müsst ihr von dem Restlichen bezahlen.

Es ist nicht mehr auf die qm², sondern nur noch auf Miete begrenzt.

Ihr müsst nicht nach diesen 6 Monaten ausziehen, allerdings wird euch dann nicht mehr die komplette Miete, sondern nur noch die 420 € bezahlt.

Wenn ihr die Wohnung mit nem Nebenjob dann noch halten könnt und wollt, würde ich nicht ausziehen. Es darf jeder von euch 100 € zum ALG 2 dazu verdienen, ohne dass was angerechnet wird.

Hoffe, das hilft euch weiter.

Wenn du Schwanger werden würdest, dann würdest du ab der 16.SSW (bin mir da nicht ganz sicher) mehr Geld bekommen, aber wieviel das dann ist, kann ich dir leider nicht sagen. Hab das noch vor mir.

Geschrieben

Ich habe grade von der Caritas eine E-Mail bekommen, ich kopiere sie einfach mal hier rein:

Sie fragen nach den Beihilfmöglichkeiten für Schwangerschaft und Geburt seitens des Jobcenters an. Dies ist gesetzlich geregelt, so dass Sie einen Anspruch auf folgende Leistungen haben:

1. ab der 13 SSW Mehrbedarf monatlich ca 50,-€

2 Schwangerschaftsbekleidung und Krankenhausbedarf 190,-€

3. Erstausstattung und Einrichtung für das Kind 550,-€, wenn die letzte Schwangerschaft über 2 Jahre zurückliegt. Bitte beantragen Sie die Hilfen bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Ich habe keine Region angegeben, also wird es wohl Deutschlandweit sein.

Geschrieben

die sätze haben sich geändert!!! weiß die caritas bloß noch nicht ;) es sind vom jobcenter als erstaustattung 813€! +53€ monatl. mehrbedarf, hat ich in einem anderen beitrag schon mal aufgelistet.

Geschrieben

grml...danke für die info. dann sollen die nicht solche werte rausgeben.

aber ist doch schön zu sehen, dass das geld für die erstaustattung erhöht worden ist, wobei doch immer alles gekürzt wird.

weißt du, wie das wegen der ss-bekleidung und krankenhausbedarf ausgezahlt wird ?

bekommt man das pauschal oder muss man nachweise erbringen und erhält dann das geld zurück ?

Geschrieben

bekommst du zusammen mit dem antrag auf babyerstaustattung, musst natürlich im antrag reinschrieben, dass du auch schwangerschaftsmehrbedarf benötigst.

alles pauschal:

also baberstausstattung 310,74 €; ssbekleidung 215,73€; babybett 100,-; kinderbett 100,-; schrank 90€

= 816,11€

:D :D :D

Geschrieben

jetzt fang ich glaub ich langsam an zu nerven *duck*

weißt du, ab wann ich das beantragen muss bzw kann. und wird das dann gleich schon ausgezahlt ?

das kinderzimmer kaufen wir erst im letzten trimester, was soll es auch vorher schon hier rumstehen bzw wenn wir noch umziehen.

Geschrieben

sobald du einen mutterpass hast der beweist, dass du schwanger bist.

wann du es bekommst weiß ich leider nicht, ich beantrage meins gerade zum zweiten mal, da ich beim ersten eine ablehnung hatte. also so früh wie möglich! bzw. in den monaten, in denen ihr sehr wenig geld habt, bekommt etc. oder die kosten für whg höher sind, z.b durch umzug.

  • 3 Wochen später...

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