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Elternzeit-Frage

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Templeogue

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Huhu,

ich hab mal eine ganz spezielle Frage. Und zwar, habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 10. November. Meine Kleine wurde im August 2007 geboren. Ich bekomme also bis Juli noch Elterngeld. Da mein Arbeitsplatz jedoch 200 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich gependelt hab, kann ich den nicht bis November weitermachen (leider). Deshalb hab ich bis zum Ende des Vertrags meine Elternzeit genommen.

Wisst ihr, ob man dann Arbeitslosengeld schon ab dem Datum bekommt, ab dem man kein Elterngeld mehr bezieht oder erst nach Ablauf der Elternzeit bzw. des Arbeitsvertrags? Ich hoffe, ihr versteht mich... ist nicht so glücklich beschrieben. Sorry! Aber wär schön, wenn mir jemand, der was weiß, weiterhilft.

LG,Anika

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am besten wäre das Thema wohl bei "Finanzielles" aufgehoben - soll ich es mal lieber verschieben? die Moderatorin dort (janamullemaus) arbeitet bei der ARGE und kennt sich aus - kann allerdings ein paar Tage dauern, sie müsste gerade entbunden haben

so wie ich es sehe, kannst du noch kein ALG bekommen, denn du bist ja in einem Arbeitsvertrag und stehst somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

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arbeitslosengeld kannst du leider erst/nur kriegen, wenn du dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehst. also dein arbeitsvertrag muss erstmal auslaufen. wie das dann beim arbeitsamt gehandhabt wird, wenn man ein baby zu hause hat, weiß ich leider nicht. denn ohne betreuung für deine kleine kannst du ja auch nicht arbeiten gehen. eventuell müsstest du also erstmal nachweisen, dass du für die kleine eine betreuungsmöglichkeit hast.

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Gast hunnymoon

Musst aber schon ca 2 Mon vorher beim Arbeitsamt angeben das du ab da Arbeitslos bist. Es wird ein Antrag ausgefüllt für wieviel Std du dich zu Verfügung stellt aus diesem wird dann festgelegt wieviel Alg 1 du bekommst.

Das bekommst du dann nach ablauf der Elternzeit

( Das hatte ich letztes Jahr nach meiner Elternzeit vom 2 )

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