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Elternzeit

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Geschrieben

Hallo Livi,

es gibt einen ganz guten Ratgeber auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Jugend etc., da steht eigentlich alles drin. Die Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Außerdem wird empfohlen, dass du sie dir vom Arbeitgeber bestätigen lässt. Ablehnen kann er nicht.

Ganz wichtig erschien mir: Du kannst zunächst für zwei Jahre Elternzeit beantragen und dich dann erst später entscheiden, ob du das dritte Jahr auch noch nehmen willst. Für die ersten zwei Jahre musst du dich aber verbindlich festlegen, d.h., wenn du jetzt z.B. nur für 1,5 Jahre beantragst, hast du damit auf 0,5 Jahre verzichtet und hast keinen Anspruch mehr darauf, dieses halbe Jahr auch noch zu bekommen.

Geschrieben

aber elternzeit ist doch nur noch 1 jahr, oder...?

oder täuscht mich das jetzt...?

wie lange willst du denn daheim bleiben?

ich habe z.b. genau gewusst, dass meine finanzen nicht länger reichen als 6 monate daheim bleiben und ich dann wieder arbeiten geh, und zwar teilzeit.

und so hab ich das auch mit meinem chef besprochen gehabt...

ich denke, es kommt auch drauf an, ob du in einer grossen oder kleinen fa arbeitest und wie flexibel die da sind...

Geschrieben

ich arbeite in einer eher sehr großen Fa....

Mit der Elterngeld-Regelung kann man - auch wenn man nur für 1 Jahr Geld bekommt - trotzdem eine Elternzeit bis zu 3 Jahren beantragen (dh der AG muss dir nach 3 jahren einen job geben...)

Im 2. und 3. Jahr darf man bis zu 30h wöchentlich Arbeiten.. nachdem wir niemanden haben, der auf unsere Maus aufpassen kann im 2. oder 3. Jahr, möchte ich gerne diese Zeit beanspruchen - wenns finanziell nicht mehr geht, dann muss mir mein Arbeitgeber eine Tätigkeit bis max 30h wöchentlich zur Verfügung stellen. Wobei ich wieder glaube, dass die Kosten einer Kinderkrippe die ich evtl bezahlen müsste meinen Verdienst auffressen wird...

Na vielleicht lässt sich was über Homeoffice machen... das wäre die absolut genialste Lösung für mich...

Geschrieben

solltest du ein jahr für später aufheben wollen solltest du es jetzt schon in dem schreiben erwähnen.

ich habe 2 jahre elternzeit genommen, mutterschutz nach der geburt zählt im übrigen mit und das dritte jahr habe ich direkt mit beantragt schon mal, dass ich das im 6. lebensjahr nehmen möchte, das kann man aufsparen.

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