Zum Inhalt springen

thema elterngeld ganz speziell

Dieses Thema bewerten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

sooo...auch wenn es so einen beitrag schon gibt, aber ich möchte unseren fall gesondert schildern, weil der andere beitrag bereits 19 seiten lang ist. wenn die frage geklärt wurde, kann der beitrag ja dorthin verschoben werden.

also, nun zu uns:

ich, 22, studentin, verdiene sozusagen "nichts"

mein freund, 27, selbstständig, verdient ziemlich viel und würde wohl den maximalbetrag bekommen.

nun sieht es so aus, dass mein freund elternzeit nehmen will, da er eh sein eigener chef ist und von zu hause aus arbeitet. wenn ich elternzeit nehmen würde, bekäme ich gerade mal die 300 € mindestsatz.

ich werde kein urlaubssemester einlegen, aus vier gründen:

1) mein bafög würde wegfallen (530 €)

2) mein kindergeld würde wegfallen, da ich ja dann nicht mehr in ausbildung bin (154 €)

3) müsste ich dann harztIV beantragen, würde ich aber nicht bekommen, weil mein freund zu gut verdient

4) würde es sicher auf dem elterngeldantrag komisch aussenen ;)

also bleibe ich im nächsten semester ganz normal angemeldet und schreibe zwei hausarbeiten, eine nachschreibeklausur und belege wahrscheinlich ein blockseminar. dürfte ja ausreichen. wegen der höchstförderungsdauer des bafögs brauche ich mir vorerst keine sorgen zu machen, da ich ja bereits eine tochter habe und man bis zum vollendeten 6. lebensjahr ein semester pro lebensjahr überziehen darf (wird dann beim zweiten dazu addiert)

nun die frage zum mutterschutz: der ist ja nun mal 8 wochen nach der geburt, in denen ich aber KEIN mutterschaftsgeld bekommen werde, habe ja vorher nicht gearbeitet. also kann auch nichts für mich angerechnet werden. ist es denn dann möglich, das mein freund die vollen 12 monate beantragen kann?

was ist mit den 2 monaten danach? kann man die auch vorher machen (also nicht 12+2, sondern 2+12) ?

welche probleme können auf uns zukommen?

ich hoffe, irgendwer sieht hier durch und kann mir helfen *gg

vielen dank schon mal!!!

Geschrieben

also dein freund beantragt 12 moante elterngeld und du die restlichen 2 monate,

egal wie rum funzt beides!!!

wir hatten 12 monate er, weil er nen nebenjob hatte, auch student und ich 13/ 14ten monat.

wie alt ist deine tochter? vll. bekommst du noch den geschwisterbonus von 75€

außerdem ab 01.01.2008 gibt es den kinderzuschlag beim bafög: 113 erstes, 83 zweites kind. wenn du das formular möchtest schreib mir deine email auf pn.

übrigens hab ich auch so gemacht beide kiddys im studium und keine unterbrechung. :)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also ich würde an deiner Stelle, die ersten 2 Monate machen, da du sowieso Mutterschaftsurlaub hast und danach würde ich deinen Freund seine 12 Monate nehmen lassen. Denn ich glaub die erste Zeit wirst du eh keine Kraft haben dich zur Uni zu schleppen!

Du bekommst zwar kein Muschaftsgeld aber Entbindungsgeld. Das sind glaube ich 75 €, ob die angerechnet werden weiß ich leider nicht!

Dann habt ihr ja die kompletten 14 Monate genutzt!

Wünsche dir alles gute für die Entbindung!

Lg

Susanne

Geschrieben

hey, das mit dem kinderzuschlag wusste ich ja noch gar nicht! danke :D ich hoffe nur, dass da nicht wie beim normalen kinderzuschlag unterhaltszahlungen angerechnet werden...

entbindungsgeld? hab ich damals bei carmen auch nicht bekommen, da es anscheinend schon vor ein paar jahren abgeschafft wurde...(?)

ah, genau, habs gerade herausgefunden: wurde 2004 abgeschafft.

ich werde mich bestimmt nicht zur uni schleppen :D ich bleib fein zu hause und tippe am pc *g...die klausur und das blockseminar wären dann am ende des semesters, also im juli wahrscheinlich, bis dahin dürfte ich ja wohl zumindest halbwegs wieder fit sein *g

ich hab grade herausgefunden, dass allein durch die schwangerschaft meine förderungshöchstdauer um 1 semester steigt *gg dann noch carmens lebensjahre und die von lukas später dazu...da dürfte ich keine schwierigkeiten bekommen (zumal ich nach den regulären 6 semestern nun auch fast fertig bin...). eigentlich kann man nur jedem empfehlen, seine kinder im studium zu bekommen, einen besseren zeitraum gibt es nie wieder, finde ich.

Geschrieben

Hallo,

da ich, um mein volles Elterngeld zu bekommen, meinem Steuerberater ein Vermögen bezahlt habe, sollen auch andere was davon haben.

wenn Dein Freund das Elterngeld beantragt, gibt es einiges, was ihr beachten müsst:

Bei Selbständigen wird das EG am Gewinn der letzten 12 Monate ermittelt.

Da ich nicht weiß, wie hoch er bei Euch ist, zerlege ich mal mein Beispiel.

Das Gute ist, dass er ein wenig spielraum hat, um seinen Gewinn zu erhöhen, obwohl man normalerweise immer das Gegenteil anstrebt.

Das Schlechte ist, dass er diesen höheren Gewinn teuer bezahlen muss.

Mit der Einkommenssteuer.

Aber:Ich habe gerechnet, ob es nicht besser wäre, steuern zu sparen und dieses Geld mir selber auch das geringere EG umzulegen.

Ist es aber leider nicht.

Das heißt: ich hatte für das Jahr 2006 keinerlei Kosten abgerechnet, nicht mal ein Parktiket.

Weil ja jede Ausgabe den gewinn schmälert.

Von meiner Einkommenssteurer konnte das FA wahrscheinlich eine Kreuzfahrt machen :mad:

Für Selbständige ist das im ersten Moment höher erscheinende EG aber eher ein Bruttobetrag.

Kranken- und Rentenversicherung zahlt dir keiner, das kannst du gleich mal von dem zu erwartenden Betrag abziehen, dann erst weißt du, was dir am ende bleibt.

Wenn er keinen Steuerberater für die Korrespondenz mit dem FA eingesetzt hat, dann sollte er seinen Jahresabschluß so schnell, wie möglich einreichen, da in diesem Falle das Jugendamt die Belege vom FA sehen will als Berechnungsgrundlage. Und das FA hat seine eigenen Uhren. Ich habe 4 Monate auf meinen Abschluß gewartet.

Somit wäre es wohl gut, mal zu gucken, was bei 2007 noch zu machen ist.

Er darf in dem Jahr, während er EG bezieht, KEINEN Gewinn machen. Jeden Euro, den er drüber ist, muss er zurück zahlen.

Das wars, glaube ich.

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Liebe Grüße,

Geschrieben

aber das heißt nicht, dass seine firma an sich keinen gewinn machen darf, oder? :confused:

es geht ja nur darum, dass er selbst keinen verdienst hat, also kein gehalt bekommt. oder verstehe ich da was falsch? dass er nix verdienen darf, ist ja klar, der staat verschenkt nix *g

steuern: damit hat sich mein schatz schon beschäftigt und hin- und hergerechnet...wenn er volles elterngeld bekommen will, muss er sein gehalt die letzten monate (vor der geburt) noch mal anheben, zahlt dafür aber gleich eine menge steuern mehr...im endeffekt bleiben aber rund 300 € plus für ihn übrig. ach, ist das alles kompliziert :D

wir müssten irgendwann mal zum zuständigen amt gehen und uns dort informieren, was wir alles beachten müssen...

Geschrieben

Hallo,

sein Gewinn, sofern er ihn nicht gleich wieder investiert, steht ja zu seiner freien Verfügung, ob er sich den nun "heraus nimmt" oder nicht.

Das, was er sich selber "zahlt" kann er ja nicht als Kosten verbuchen wie es zum beispiel bei einer Gehaltszahling der Fall ist.

Ich habe streng drauf geachtet, keinen Gewinn zu machen und eine Freundin in der gleichen Situation auch.

Beim vollen Elterngeld war es bei mir eine Differenz von ca. 1000 Euro, die ich eingebüßt hätte, hätte ich weniger Steuern gezahlt und die wollte ich natürlich nicht verlieren.

Fakt ist, dass ein selbständiger sein Elterngeld teuer bezahlen muss und dem Amt seine Bücher offenbaren muss.

An Eurer Stelle würde ich mit einem Rat von Ämtern sehr vorsichtig sein.

Da ist ein fähiger Finanz- oder Steuerberater die bessere Anlaufstelle.

Ich habe, sofern ich einen Monat Gewinn erwirtschaftet habe, ihn sofort wieder umgesetzt.

Oft reichten da die laufenden Kosten, wie Telefon, Tanken usw.

Einmal musste ich eben einen größeren Posten Bürobedarf anschaffen.

Vorsicht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern! die gelten ab diesem Jahr nicht mehr bis 410 Euro netto, sondern nur noch 150 Euro.

Wenn ihr nicht weiter kommt, kann ich euch gerne den Kontakt zu meinem Berater vermitteln.

Liebe Grüße,

Heidi

Geschrieben

@ kristallfee: ja was denn nun, ist er selbständig (einzelunternehmen) oder bekommt er gehalt (z.b. als geschäftsführer einer gmbh)? wenn er gehalt bekommt, dann ist er ein ganz normaler arbeitnehmer. dann kann die gmbh so viel gewinn machen wie sie will, er darf nur kein gehalt oder eine gewinnausschüttung bekommen in der elternzeit. bitte denkt auch bei euren überlegungen daran, dass das elterngeld zwar nicht steuerpflichtig ist, aber bei der berechnung der einkommensteuer berücksichtigt wird, was zu steuernachzahlungen führen kann.

wer nur arbeitnehmer-einkünfte hat, kann sich auch bei lohnsteuerhilfevereinen rat holen, die sind meist günstiger als ein steuerberater ;)

ramona

Geschrieben

tja, so ganz genau weiß ich eben auch nicht, WAS er nun ist *g

er ist gleichzeitig selbstständig, weil es seine firma ist, aber er arbeitet ja nicht alleine da. mit ihm zusammen sind es 4 leute, und er ist der chef.

das, was die firma an sich erwirtschaftet, geht aufs firmenkonto, sein gehalt eben auf sein konto...

ich werd ihm mal ein bisschen angst machen, damit er sich mit jemandem auseinandersetzt, der sich damit wirklich auskennt!

wieso muss das alles so kompliziert sein?! bei mir ist das ganz einfach *g

danke für eure antworten :o

Geschrieben

hat er denn monatlich ne lohnabrechnung mit lohnsteuer und so? dann ist er arbeitnehmer.

oder überweist er einfach vom firmenkonto jeden monat einen bestimmten betrag auf sein konto, damit ihr geld zum leben habt? dann ist er selbständig.

naja, ihr werdet das schon machen :)

ansonsten kannste mir auch gern ne pn schicken.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.