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Gelder nach dem Elterngeld?

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Geschrieben

Hallöchen,

da unser Sohn am 1.03.08 1 Jahr alt wird, fällt für mich dann das Elterngeld weg. Ich bin mir nicht sicher, ob uns das Geld von meinem Freund ausreichen wird & ob ich etwas finde, wo ich genug verdiene, deshalb wollte ich fragen welche Gelder man nach dem Elterngeld beantragen kann bzw. was bekommt ihr außderdem?

Das Kindergeld werden wir für unseren Kleinen brauchen, ich habe etwas von Kinderzuschlag gehört, steht mir das auch zu, wenn ich mit meinem Freund nicht offiziell in einer Wohnung lebe?

Lg, Anni

Geschrieben

Wovon lebt ihr den momentan und wohnt ihr "inoffiziell" zusammen?

Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Kinderzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt.

Quelle ist die Seite der Arbeitsagentur.

Kinderzuschlag igbt es übrigens auch nicht wenn das Kind zuviel verdient, sprich z.B. Unterhaltsvorschuss bekommt.

Wenn ihr nicht von ALG2 lebt, wäre die beste Möglichkeit Wohngeld + Kinderzuschlag (sofern kein UVG gezahlt wird).

Geschrieben

Danke, das mit dem Kinderzuschlag habe ich schon gelesen.

Momentan leben Ich

- von meinem Kindergeld &

- meinem Elterngeld.

Mein Freund von seinem

- Lehrlingseinkommen & auch

- seinem Kindergeld (er bekommt es noch, da sein lehrlingseinkommen nicht so hoch ist).

Dustin Leon steht sein kindergeld natürlich alleine zu, davon nehmen wir nichts, außer für ihn.

UVG bekomme ich auch, da mein Freund wie gesagt in Ausbildung ist, das geht auf Dustin Leon's Sparbuch. Ja, wir wohnen inoffiziell zusammen.

Alg 2, Sozialhilfe o.ä bezieht keiner von uns beiden.

Geschrieben

Ich bin jetzt mal ganz offen und ehrlich bitte nicht böse sein.

1. Leistungsbetrug kann hart bestraft werden und Du weiss hoffentlich das UVG max. 72 Monate gezahlt werden kann und wenn ihr Euch mal wirklich trennt hast Du sozusagen schon Monate verschwendet.

2. Ihr schiesst Euch ein bisschen selber ins Knie.

Wenn ihr nämlich offiziell zusammen wohnen würdet, würde zwar der UVG wegfallen, aber ihr könntet ALG2 beantragen.

Kleines Rechenbeispiel von mir:

312€ Dein Regelsatz

208€ Regelsatz vom Baby

+ 2/3 der angemessenen Miete

davon würde nur die 308€ Kindergeld von Dir und Deinem Sohn abgezogen, so dass letzten Endes mehr bei rum komen würde als "nur" die 125€ UVG.

Dein Freund würde nicht mit in die Berechnung einfliessen da ihm ja unter Umständen BAB zustehen könnte. Das hängt aber davon ab wieviel er genau verdient.

Übrigens zu versuchen ALG2 zu beantragen und dabei inoffiziell zusammen zu wohen, kann schnell schief gehen, da die ARGEN mittlerweile wirklich alles genaustens kontrollieren.

Geschrieben

Also wir haben uns dazu auf dem Landratsamt selbst beraten lassen & sie hat zu uns gesagt solange wir nicht fets zusammen wohnen geht das schon. Den ganzen UVG habe ich in einem Umschlag gesammelt, der ist immer als "Vorrat" da wenn etwas sein sollte, sei es eine Trennung o.ä.

Es reicht mir ja vollkommen was ich zur Verfügung habe, die 125€ sehe ich als Bonus für unseren Sohn - es ist nicht so das mir das Geld nicht reicht.

Der UVG soll auch gar keine 72 Monate gezahlt werden, wenn ich 18 werde wollen wir das gemeinsame Sorgerecht, da fällt das ja sowieso weg - das war nicht auf dauer gedacht.

Alg 2 möchte ich nicht beantragen.

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