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Schwanger während der Ausbildung/Probezeit!

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Geschrieben

Hallo Ihr Lieben!

Ich weiß hier steht schon viel über schwanger in der Ausbildung, etc. , aber bei mir ist es noch komplizierter. Ich habe am 01.09. meine Ausbildung begonnen. Habe eine Probezeit von 3 Monaten. Jetzt habe ich vor ca. 2 Wochen erfahren, dass ich in der 5./6. Woche schwanger bin. Natürlich war das nicht geplant aber nun ist es nunmal so und ich (20) und mein Freund

(25) freuen uns ja auch darüber. Aber ich mache mir halt echt Sorgen um diesen Ausbildungsplatz, ich habe davor nämlich so lange gesucht und jetzt habe ich endlich eine Ausbildung gefunden... Ich bekomme Donnerstag den Mutterpass. Ich habe gehört ich muss danach sofort zu meinem Arbeitgeber gehen und den Pass vorlegen. Weiß vielleicht jemand genaues darüber? Ich habe auch schon viel im Internet gelesen, da steht zwar überall als Schwangere ist man unkündbar, aber ich bin ja noch in der Probezeit!

Ich hoffe jemand hier hat Ahnung von sowas.

LG Mayjay

Geschrieben

Hallo Mayjay,

dein Arbeitgeber darf dir nicht kündigen, wenn du schwanger bist. Das gilt auch in der Ausbildung und auch in der Probezeit. Insoweit musst du dir also keine Sorgen machen.

Laut Mutterschutzgesetz "sollst" du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informieren, sobald du davon weißt. Das "sollen" ist aber gerade kein "müssen". Viele warten daher, bis die 12. Woche vorbei ist. Andererseits kann dein Arbeitgeber auch nur dann auf dich besondere Rücksicht nehmen (z.B. keine Nachtarbeit etc.), wenn er von der Schwangerschaft weiß.

Solltest du deinem Arbeitgeber nicht sagen, dass du ss bist, und dir wider Erwarten doch gekündigt werden (nur sicherheitshalber zur Info;)), hast du noch zwei Wochen Zeit, um ihn von deiner SS zu informieren, damit die Kündigung unzulässig ist. Nur wenn du diese Frist versäumst, schützt dich deine Schwangerschaft vor einer Kündigung nicht mehr.

Geschrieben

Evita hat recht, du darfst nicht gekündigt werden egal ob auf Probe, befristet oder unbefristet.

Es kann dir zwar passieren das, wenn du irgendwann nochmal unterschreiben müsstest das du die Ausbildung weiter machen darfst, dass das nicht geschieht, aber wegen Schwangerschaft nicht weiter lassen ist nicht drin. Sobald der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, müssen sie dich solange beschäftigen, wie es auf dem Vertrag festgehalten ist. (Außnahme Mutterschutz, Elternzeit und ärztliche Freistellung deinerseits)

Sollte deine Ausbildungsstätte dies nicht wollen könntest du dir den Platz sogar gerichtlich einklagen. :)

Ahja,

du musst auch nicht sagen das du schwanger bist. Auf die Frage ob du schwanger bist könntest du auch lügen, allerdings tritt das Mutterschutzgesetz erst in Kraft wenn der Arbeitgeber/Ausbilder von der SS erfahren hat.

Kündigungen müssen rückwirkend bis zu 2 Wochen zurückgenommen werden. Ausnahme schwere Verstöße deinerseits. ;)

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