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Brauche dringend Hilfe beim Erziehungsgeldantrag

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Geschrieben

Hallo Ihr guten Seelen, ich habe ein echtes Problem mit meinem Erziehungsgeldantrag, ich versteh nämlich nur Bahnhof wenn ich mir dieses Teil durchlese. Es ist so: Ich war arbeitslos gemeldet bevor ich in den Mutterschaftsurlaub gegangen bin und habe Arbeitslosengeld bezogen. Ich möchte nach der Geburt unserer Kleinen (also ich bin jetzt Ende 37. Woche) gern zu Hause bleiben, zumindest eine gewisse Zeit, das heißt ich möchte mich nicht arbeitslos melden und dementsprechend auch keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Jetzt steht hier aber im Antrag ich soll das vorraussichtliche Einkommen für das Jahr der Geburt des Kindes angeben, das geht aber nicht, weil ich ja gar kein Einkommen habe! Und auf welchem blöden Vordruck soll denn das Einkommen meines Partners angegeben werden?! :confused: Ich bin echt schwer verzweifelt, weil ich den ganzen Kram wenigstens schon soweit ausgefüllt haben will, dass ich nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde dazulegen muss, das Ding unterschreiben muss und ab in die Post damit.

Wäre echt schön wenn ihr mir helfen könntet. :)

Kristin

Geschrieben

Hallo Kristin!

Bist du verheiratet oder nur so zusammenlebend? Hilfe kannst du direkt bei der Erziehungsgeldkasse bekommen, für Fragen die dich bedrücken.Hab jetzt grad mal geschaut unter meiner sTadt Oberhausen wo ich wohne, hatte erziehungsgeld eingegeben und für uns ist das Versorgungsamt Essen zuständig, da steht auch wenn man fragen wegen des Ausfüllens hat kann man sich an sie wenden. :)

Lg anke

Geschrieben

Liebe Kristin!

Du kannst auch direkt bei der Erziehungsgeldstelle nachfragen. Die geben dir da auch Auskunft.

Normalerweise enthält dieser Bogen auch zwei weiße A4 Blätter wo einmal du als Antragstellerin und einmal dein Partner die Einkünfte des maßgebenden Kalenderjahres vom Arbeitgeber eintragen lassen musst. Dann wollen die nach Möglichkeit ja auch ne Kopie von der zuletzt ausgefüllten Lohnsteuerkarte und dann eben die Bescheinigung von der Krankenkasse, dass du Mutterschaftsgeld bezogen hast. Wenn nämlich Verschiedenes fehlt, dann schicken sie dir das zig- mal zurück. Unten steht auch was du als Anlagen mitschicken müsstest.

Wir kämpfen gerade mit dem Zweitantrag unseres Sohnes. Da haben wir auch wg. der Einkünfte gegrübelt. Haben es jetzt so gemacht, da ich im vorhergehenden Lebensjahr des Kindes nicht gearbeitet habe ein Nein bei Punkt 30 angekreuzt. Lassen da jetzt nur noch die Daten von meinem Mann eintragen, da er als Einziger Gehalt bezogen hat. Was im jetzigen Jahr (also das entscheidende Jahr) noch an vorausichtlichem Gehalt kommt errechnet der Arbeitgeber pauschal und wir schicken es so mit. Kann ja vorher keiner so genau wissen. Wichtig ist nur, dass 30 Arbeitsstunden pro Woche nicht überstritten werden.

Laß dir doch vom Arbeitsamt den Nachweis geben, dass du arbeitslos warst und Arbeitslosengeld bezogen hast und schicke denen eine Kopie mit. Da gibt es auch noch ein Feld auf einer rechten Seite unten, wo sie wissen wollen, wie du deinen Unterhalt verdienst, wenn du vorher sämtliche fragen verneint hast. Da kannst du ja hinschreiben, dass du bis zum Mutterschutz arbeitslos warst und Arbeitslosengeld bezogen hast. Dann müssten die das eigentlich kapieren.

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen.

LG

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