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weihnachtskind

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Beiträge von weihnachtskind

  1. Hallo,

    bezügl fiktives Arbeitslosengeld kann ich dir evtl helfen.

    Mir wurde nach der Elternzeit auch nur ein fiktives Arbeitslosengeld gezahlt.

    Ich habe eine abgeschl. Ausbildung und in diesem Beruf auch von 1994-2005 Vollzeit gearbeitet. Dann habe ich 3 jahre Elternzeit genommen und in dieser Zeit auch nicht gearbeitet.2008 habe ich mich arbeitslos gemeldet, da mein Sohn noch keinen Kita Platz hatte und meine alte Stelle ca 300 km vom jetzigen Wohnort entfernt lag.

    Ich dachte dann, das ich 60 bzw 63 % Arbeitslosengeld bekämme, aber denken soll man dann wohl nicht!

    Da ich in den letzten 2 Jahren, wohlgemerkt während der Elternzeit ,nicht 150 Tage gearbeitet habe, wurde ich in so eine fiktive Tabelle eingeteilt.

    Da gibt es wohl 4Stufen:

    4 .ungelernte Kräfte

    3 gelernte Kräfte mit Ausbildung / Fachkräfte ( dazu gehörte ich = gelernter Pflegeberuf)

    2 mit Fachschulabschluss

    1 mit Hochschulausbildung!

    In dieser Stufe 3 bei mir und wohl auch bei dir, habe ich damals etwa 400 Euro bekommen - müßte nachschauen wegen den genauen Betrag. Daher habe ich vor der Elternzeit so gut verdient!

    für mich heißt das, ich hätte während meiner Elternzeit irgendwie 150 tage arbbeiten müssen.

    Lg

    Weihnachtskind

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