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ali

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Newbie (1/14)

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  1. Achso und übrigens die ganzen Anträge auf erstlingsausstattung und Mehrbedarf usw. sollen """ formlos """ gestellt werden. Aber Pro Familia (zumindest bei uns) haben da schon so Formvolle Anträge vorbereitet. Die Beraten einen Auch ganz gut diesbezüglich.(konnten mir nur bei meinem Obergrenzen problem auch nicht weiterhelfen) Mal so als Antwort für ... Mythos Auch wenn die Frage schon uralt ist vielleicht wills ja noch jem. wissen.
  2. Hallo ich hoffe meine Frage ist hier nicht völlig fehlplatziert. Wie ist denn das. Meine Liebste ist schwanger 18. SSW. Wir wolln halt auch das Geld f. Erstlingsaustattung beantragen usw. der Punkt ist ich (Student) bekomme (statt Bafög) 350 € unterhalt v. meinen Eltern 150,-€ Kindergeld v. meinen Eltern und verdiehne mal 250 mal 300€ dazu. Wir beantragen das geld ja nun in einem Monat wo meine Freundin auch noch Bafög + KfW Stützt 200,-€ bekommt. Ab April hat meine Freundin gar nix mehr da beantragen wir dann für sie AlG2. Aber jetz haben wir ja noch geld. Haben wir dann jetzt zu viel welche Grenze gilt da, bekommen wir dann weniger oder gar nix wenn wir drüber sind?? Vielleicht weis ja jemand bescheid oder kennt nen thread dazu...
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