Hallo!
hab das thema grad erst entdeckt und kann euch von meiner erfahrung berichten:
also, anspruch auf ALg II hat man auf alle fälle. Das heisst dann irgendwie was mit "grundsicherung zum Lebensunterhalt". Man kann es am örtlichen "Arbeitsamt" beantragen. die sache hat nur einen hacken: lebst du nicht alleine, sondern mit deinem freund (nicht Ehemann) zusammen, hast du schlechte karten etwas zu bekommen, es sei denn ihr verdient zusammen weniger als 1200 €. man gilt nämlich als bedarfsgemeinschaft.
auch ich bin studentin und bekomme bafög und wollte mich gerne das kommende semester beurlauben lassen, weil der ET in den prüfungszeitraum fällt, kann das jetzt aber vergessen, weil mein freund einer geregelten arbeit nachgeht und wir "leider" zusammen wohnen.das wir trozdem gerade so über die runden kommen und eine beurlaubung meinen und seinen finanziellen ruin bedeutet, spielt dabei überhaupt keine rolle. also bleibt alles beim alten.
so ich hoffe ich konnte euch helfen ( wenn es denn überhaupt noch jemand liest, der letzte beitrag ist ja schon ein paat tage her)
VG Jirelstar