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Mami30

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  1. hallo,ich erwarte in 12 Wochen meine kleine Tochter und habe vom Arbeitsamt Oberhausen nun folgenden brief im bezug auf meine Anträge erhalten,vieleicht hilfts ja jemandem. Sehr geehrter Herr ............<an meinen mann gerichtet Ihrem Antrag auf Übernahme von kosten der Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt der Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft kann in vollem Umfang in Höhe von 650 € entsprochen werden. die Entscheidung beruht auf § 23 Absatz 3 SGB II. Die Zahlung des ihnen zustehenden Betrages erfolgt an die Überweisungsanschrift,die sie abgegeben haben. Gegen diesen bescheid kann inner halb eines Monats wiederspruch eingelegt werden............ *wann ich das Geld bekomme weiß ich nicht* lg mami30
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