hallo,ich erwarte in 12 Wochen meine kleine Tochter und habe vom Arbeitsamt Oberhausen nun folgenden brief im bezug auf meine Anträge erhalten,vieleicht hilfts ja jemandem.
Sehr geehrter Herr ............<an meinen mann gerichtet
Ihrem Antrag auf Übernahme von kosten
der Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt
der Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft
kann in vollem Umfang in Höhe von 650 € entsprochen werden.
die Entscheidung beruht auf § 23 Absatz 3 SGB II.
Die Zahlung des ihnen zustehenden Betrages erfolgt an die Überweisungsanschrift,die sie abgegeben haben.
Gegen diesen bescheid kann inner halb eines Monats wiederspruch eingelegt werden............
*wann ich das Geld bekomme weiß ich nicht*
lg mami30