hallo,
doppelnamen werden nur die namen genannt mit einem bindestrich.
was den rufnamen betrifft, ist das aber inzwischen nicht mehr der erste name, sondern kann auch der zweite, dritte oder vierte name sein. früher musste der dann unterstrichen werden, das ist inzwischen auch egal, so dass der namensträger später mal einfach seinen rufnamen wechseln und einfach einen anderen seiner namen nehmen kann.
zum beispiel haben meine töchter die rufnamen Marisol und Mercides, aber sie haben jede noch zwei weitere namen (aus der familie), die aber vor ihren rufnamen stehen (weil das schöner aussieht fanden wir), wir mussten die rufnamen aber nicht extra kennzeichnen. Also in der geburtsurkunde steht jeweils Claudia Andrea Marisol und Claire Louise Mercides.
wenn ich sie aber irgendwo anmelde, schreibe ich immer nur ihre rufnamen hin. die anderen namen sind nur im pass oder wenn sie eben später doch lieber Andrea oder Louise oder so heißen wollen, können sie das einfach selbst ändern.
du als elternteil entscheidest, welche namen du offiziell angibst (bei der einschulung zum beispiel), das müssen nicht alle namen sein, können es aber natürlich. mit diesen namen taucht dein kind dann in allen listen und zeugnissen auf.
bei bindestrich-namen gibt es diese freiheit natürlich nicht. du und dein kind müsst immer (!) den vollen namen schreiben und sagen.
LG
celeste