Das is das was ich gefunden habe:
Landeserziehungsgeld
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen, Thüringen und bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Erziehungsgeldes nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld.
Mit Beginn des 3. Lebensjahr des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten sogenanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen sind ähnlich denen des Bundeserziehungsgeldes.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte eine kostenlose Broschüre mit dem Titel " Erziehungsgeld - Elternzeit" die telefonisch unter 0180/5329329 oder schriftlich beim Ministerium, Broschürenstelle, PF 205115 in 53145 Bonn angefordert werden kann.
Auf der Seite habe ich folgendes gefunden: (Bundesministerium f. Fam., Senioren, Frauen u. Jugend)
Landeserziehungsgeld
In folgenden Bundesländern wird Landeserziehungsgeld gezahlt:
Baden-Würtemberg
Bayern
Sachsen
Thüringen