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jackie2703

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  1. Danke für Deine Antworten. Hast mir sehr gut weitergeholfen. Wenn nun doch Partnermonate (zwei) genommen werden, muss der Partner bei Punkt 3 "ja, ich stelle den Antrag" und dann die Leistungsart/-höhe sowie bei Punkt 4 den Bezugszeitraum ausfüllen oder? Er muss dann genau den Bezugszeitraum angeben, in dem er auch Elternzeit nimmt oder? Also sprich, wenn er Lebensmonate Juli und August Zuhause bleibt, muss er dies dort ausfüllen oder? Den Rest des Antrages (Elternteil 2) muss er dann auch ausfüllen oder?
  2. Hallo, ich beschäftige mich jetzt seit Tagen mit dem Elterngeldantrag. Meine Fragen sind: 1. Müssen beide Elternteile den Antrag ausfüllen auch wenn nur einer zu Hause bleibt? 2. Bei Punkt 4: Wenn ich nach der Geburt für 8 Wochen Mutterschutzgeld bekomme, muss ich dann bei dem Antrag 1. bis 12. Lebensmonat ankreuzen oder muss ich einen anderen Bezugszeitraum angeben (z. B. nach den 8 Wochen, also 3. Monat bis 14. Monat)? 3. Zu Punkt 9: Da ich Mutterschutzgeld nach der Geburt bekomme, muss ich doch da ja und von der Krankenkasse ankreuzen. Brauch ich da einen Bescheinigung von der Krankenkasse oder? Arbeitgeberzuschuss ist ja dann auch ja oder? Und diese Bescheinigung bekomm ich vom Arbeitgeber oder? 4. Brauch ich noch zusätzlich eine Verdienstbescheinigung meines Arbeitgebers der letzten 12 Monate? Ich hoffe jemand kann mir meine Fragen beantworten. Vielen Dank. LG Jackie
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