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SweetLittleFamily

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Alle Inhalte von SweetLittleFamily

  1. hey ihr lieben, habe mich durchtelefoniert und folgendes herausbekommen: ausbildungsgehalt wird angerechnet! und für die berechnung zählen die letzten 12 monate VOR beginn des mutterschutzes! super. vielen dank
  2. Zählen nun die 12 Monate vor beginn des Mutterschutzes (baka´s Beitrag) oder die 12 Monate vor Entbildungstermin (laut SmillaEmila) ??? Liebste Grüße aus Leipzig
  3. aha danke. das hab ich auf der profamilia seite auch schon gelesen. war mir nur unsicher, ob ausbildungsgehalt im sinne des gesetzes auch wirklich "gehalt" bedeutet. dein freund hatte kurz zuvor die ausbildung beendet?? vielen dank für deine hilfe
  4. oh das sind ja super nachrichten. hat dein freund das babyjahr gemacht? haben die für die bearbeitung des antrages lange gebraucht? grüße
  5. hey, danke für deine antwort, ich hoffe sehr, dass du recht hast. bin mir nur leider ziemlich unsicher was das angeht. hab nämlich schonmal irgendwo gehört, dass nur das gehalt nach der ausbildung angerechnet wird. anrufen ist jetzt sicherlich bis neujahr schlecht. habe am 4.1. einen termin bei profamilie, aber naja, frauen und geduld.. vielleicht kann ja noch jemand aus erfahrung berichten?? schöne weihnachten wünsch ich euch allen, trotz der vielen fragen in meinem kopf.. grüße!!
  6. Hallo Ihr lieben Mami´s oder die die es noch werden, ich erwarte im August 2010 mein erstes Kind und mache derzeit noch eine Ausbildung. Im Mai bin ich dann endgültig fertig und werde auch übernommen. Nun meine Frage: für die Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate betrachtet. Zählt die Vergütung in der Ausbildung dazu?? Wenn nicht, liege ich nämlich nur beim Mindestbetrag von 300 €, da ich ja erst ab Juni "wirklich" Geld verdiene.. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen??? Vielen Dank schonmal..
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