Guten Morgen,
sicherlich, eine gewisse Zeit geht die Arge in Vorkasse, aber da gibt es Fristen, die zahlen nicht ewig, wenn da ein zu Unterhalt Verpflichteter ist.
Sobald die merken, dass man sich nicht um Unterhalt bemüht, stellen die ihre Zahlungen ein, weil der Bedürftige (in dem Fall die Mutter) der Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
Und sehr wohl gehen sie auch an das Haus, wenn auch nur indirekt.
Die Mutter muß bei Beantragung von Zuschüssen vorhandenes Eigentum, auch Eigenheim, angeben. Dann wird sie gefragt, wie weit der Verkauf läuft.
Dann muss Sie Belege erbringen, die das beweisen, oder Belege darüber, dass der Mann das Haus behält und die Frau auszahlt.
Und ist die Frau ausbezahlt, greift der s.g. Ersatanzspruch bzw. die Abtrittserklärung und die Arge zwackt sich das gezahlte Alg2 Geld ab.
Will die Mutter also einen Grundstein für eine neue Zukunft haben, macht es sich am besten sich zuerst Arbeit zu suchen, sich dann räumlich zu trennen und alles weitere anzuleiern.
Gruß