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Splash

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  1. Mandeln können übrigens auch ambulant entfernt werden, ziehe das doch lieber in Erwägung. Gruß
  2. Hallo. Wieso musst Du arbeiten? Dein Kind wird operiert
  3. Hallo, vielleicht sollten Deine Eltern mal aufgeklärt werden Ich hatte bereits vor meinem ersten Sex kein Jungfernhäutchen mehr, ich habe Leistungssport betrieben, darin vermutete der Frauenarzt den Grund. Viele Grüße
  4. Hallo, mein Jüngster geht noch immer mit Flasche zu Bett, dafür nimmt er allerdings keinen Nuckel. In der Flasche ist 1,5 prozentige H-Milch, zur Hälfte auch noch mit warmen Wasser verdünnt. Die Kinder wollen einfach nur saugen, zumindest ist das meistens so. Von der Fertigmilch würde ich auf jeden Fall abraten, von Saft ebenfalls. Liebe Grüße Sandra
  5. Guten Morgen, sicherlich, eine gewisse Zeit geht die Arge in Vorkasse, aber da gibt es Fristen, die zahlen nicht ewig, wenn da ein zu Unterhalt Verpflichteter ist. Sobald die merken, dass man sich nicht um Unterhalt bemüht, stellen die ihre Zahlungen ein, weil der Bedürftige (in dem Fall die Mutter) der Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Und sehr wohl gehen sie auch an das Haus, wenn auch nur indirekt. Die Mutter muß bei Beantragung von Zuschüssen vorhandenes Eigentum, auch Eigenheim, angeben. Dann wird sie gefragt, wie weit der Verkauf läuft. Dann muss Sie Belege erbringen, die das beweisen, oder Belege darüber, dass der Mann das Haus behält und die Frau auszahlt. Und ist die Frau ausbezahlt, greift der s.g. Ersatanzspruch bzw. die Abtrittserklärung und die Arge zwackt sich das gezahlte Alg2 Geld ab. Will die Mutter also einen Grundstein für eine neue Zukunft haben, macht es sich am besten sich zuerst Arbeit zu suchen, sich dann räumlich zu trennen und alles weitere anzuleiern. Gruß
  6. Hallo, ist das Haus denn Eigenheim? Dann ist fraglich ob es von der Arge was gibt, evtl. erst dann wenn nachgewiesen wird, dass der Hausverkauf läuft. Alg2 gibt es erst wenn geklärt ist, was Deine Mutter und Dein Bruder von Deinem Vater an Unterhalt bekommen. Die Arge wird Deiner Mutter die Antragsbögen aushändigen, sie darauf hinweisen, dass sie, bis sie die Unterlagen wieder einreicht, beim Anwalt gewesen sein soll um geführten Schriftverkehr nachweisen zu können. Beim für sie zuständigen Amtsgericht kann sie einen s.g. Beratungsschein beantragen, damit zum Anwalt, der dann Prozesskostenhilfe beantragt. Gerade die erste Zeit ist eine recht steinige, sei für sie da, damit sie das packt. Und habt ein Auge auf die Arge, die zieht gerne mal etwas in die Länge, steht da notfalls immer wieder auf der Matte. Viel Erfolg und Kraft!
  7. Liebe Heike, als stille Mitleserin möchte ich Dir sagen, dass ich in Gedanken bei Dir bin und mir Dir fühle. Deine Kräfte schwinden, daß ist doch ganz normal. Vielleicht gibt ein tiefer Blick in die Augen Deiner Tochter Dir noch einmal die Kraft, einen Termin zu vereinbaren. Denn sie lebt und sie entbehrt zur Zeit am meisten. Sie braucht Dich *Dich mal ganz lieb in den Arm nehme* Sandra
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