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kiki2008

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  1. Hi Anne! Herzlichen Glückwunsch, dann hast du das Ref ja hinter dir, und dann auch noch schwanger, du bist echt zu beneiden;) Also, hinsichtlich der Verbeamtung auf Lebenszeit gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren, wenn eine Frau aber in Elternzeit geht wird diese angerechnet, d.h. wenn du z.B. insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen hast kannst du auch bis zu deinem 37. Lebensjahr auf LZ verbeamtet werden (wär ja sonst auch unfair, ne?). Beim Status ist es üblicherweise so, dass man nach dem Ref. einen Statuswechsel vollzieht, da man ja in der Regel erstmal wieder in einem Angestelltenverhältnis ist (entweder Vertretungsstelle o. Planstelle) und somit automatisch wieder gesetzlich versichert ist, es sei denn man hat das Glück und bekommt nocht nur direkt eine Planstelle, sondern wird auch noch sofort auf Probe verbeamtet, in dem Fall würdest du privat versichert bleiben... Hinsichtlich der Einstellung von Schwangeren hab ich schon oft gehört, dass Schulleiter das durchaus machen, selbst wenn man erstmal ein Jahr oder so ausfällt, sind sie froh, überhaupt erstmal die Stelle besetzt zu haben und begnügen sich mit der Aussicht, in Zukunft eine Lehrkraft zu haben. Das hängt aber sicher auch mit der Fächer-Kombi zusammen... LG!
  2. Na klar, ich halte dich auf dem Laufenden;) du mich auch, ja? weiterhin viel Spaß im Ref. und bis bald:)
  3. Hi Roma, doooch, ich kann euren Wunsch sehr verstehen...bin fast in derselben Situation wie du: auch seit Feb. in NRW im Ref., werde bald 28 und ich und mein Mann haben auch schon lange einen groooßen Kinderwunsch:) Wir zermarrtern uns auch seit gut 2 Jahren das Hirn darüber, wann denn der richtige Zeitpunkt für ein Kind ist...mittlerweile sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es diesen wohl nicht gibt...es lassen sich immer Gründe finden, die gegen ein Kind sprechen...und so haben wir jetzt beschlossen, es einfach "darauf ankommen" zu lassen:) mein Mann beendet auch erst nächsten Monat seine Ausbildung und spielt mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen, also die finanzielle Lage ist bei uns also auch durchaus unklar...zum Thema Einstellung einer schwangeren Lehrerin weiß ich auch nicht 100%ig bescheid, habe aber schon oft gehört dass das durchaus gemacht wird, wenn die Fächer an der Schule über kurz oder lang gebraucht werden...aus rein rechtlicher Sicht darf dir die Stelle aufgrund einer Schwangerschaft jedenfalls nicht verwehrt werden... glg!!
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