Hi Anne!
Herzlichen Glückwunsch, dann hast du das Ref ja hinter dir, und dann auch noch schwanger, du bist echt zu beneiden;)
Also, hinsichtlich der Verbeamtung auf Lebenszeit gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren, wenn eine Frau aber in Elternzeit geht wird diese angerechnet, d.h. wenn du z.B. insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen hast kannst du auch bis zu deinem 37. Lebensjahr auf LZ verbeamtet werden (wär ja sonst auch unfair, ne?).
Beim Status ist es üblicherweise so, dass man nach dem Ref. einen Statuswechsel vollzieht, da man ja in der Regel erstmal wieder in einem Angestelltenverhältnis ist (entweder Vertretungsstelle o. Planstelle) und somit automatisch wieder gesetzlich versichert ist, es sei denn man hat das Glück und bekommt nocht nur direkt eine Planstelle, sondern wird auch noch sofort auf Probe verbeamtet, in dem Fall würdest du privat versichert bleiben...
Hinsichtlich der Einstellung von Schwangeren hab ich schon oft gehört, dass Schulleiter das durchaus machen, selbst wenn man erstmal ein Jahr oder so ausfällt, sind sie froh, überhaupt erstmal die Stelle besetzt zu haben und begnügen sich mit der Aussicht, in Zukunft eine Lehrkraft zu haben. Das hängt aber sicher auch mit der Fächer-Kombi zusammen...
LG!