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Nadine Weiß

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Alle Inhalte von Nadine Weiß

  1. Nach der Geburt Standesamt: Geburtsurkunde 4-fach ausstellen lassen. Zeitung: Geburtsanzeige an Zeitung und Familie. Krankenkasse meldet sich, dann Geburtsurkunde hinschicken und weitere Gewährung von Mutterschaftsgeld beantragen Krankenkasse: Mitgliedschaft des Kindes beantragen und Versicherungskarte zuschicken lassen für Kind Krankenkasse: Härtefallregelung evtl. beantragen für kostenlose Medikamente Einwohnermeldeamt: Lohnsteuerkarten (Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklassen) ändern lassen (vom Arbeitgeber holen und danach an ihn zurück geben) Einwohnermeldeamt: Haushaltsbescheinung für Kindergeld und evtl. Beihilfe Einwohnermeldeamt: Aufenthaltsbescheinigung für Kindergeld Jugendamt: Erziehungsgeldantrag an Jugendamt schicken Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag hinschicken Rückbildungsgymnastikkurs anmelden Rentenversicherung: informieren (Antrag auf Kindererziehungszeiten) Unfall-, Lebensversicherung, priv.Zusatz-Krankenversicherung abschließen für Kind Vermieter informieren, weitere Person im Haushalt Mütter im Erziehungsurlaub: alle neuen Lohnsteuerkarten beim Arbeitgeber abgeben Finanzamt: zur Einkommenssteuererklärung die Anlage Kinder zuschicken lassen Nur für den Öffentlichen Dienst Personalstelle: Antrag auf Änderung des Ortszuschlages auf familienbezogenen Ortszuschlag Personalamt: Antrag auf einmalige Geburtsbeihilfe (Erstlingsausstattung) für städt. Angestellte (früher 125 €) Erziehungsgeld (Antragsformulare gibt es üblicherweise beim Bezirksamt)
  2. Geburtsvorbereitungskurs anmelden (Einzel oder Partnerkurs) Säuglingspflegekurs anmelden In der Klinik: Geburt anmelden Hebammenliste besorgen und Kontakt zu einer Hebamme für Nachsorge aufnehmen Krankenkasse: Antrag auf Mutterschutzgeld (ca. 12 €/Tag: für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) besorgen Krankenkasse: evtl. Antrag auf Haushaltshilfe für Geschwisterkind (dies kann auch der werdende Papa sein) zuschicken lassen Arbeitgeber: Antrag auf Begleichung der Differenz zum Bruttoeinkommen zum Bruttoeinkommen mit Bescheid von der Krankenkasse auf Gewährung von Mutterschutzgeld Arbeitgeber: Erziehungsurlaub bis 4 Wochen vor Geburt schriftlich anmelden mit Dauer des Erziehungsurlaubes (Anspruch Erziehungsurlaub bis max. 3. Lebensjahr) Geburtsurkunde Mutter und Vater besorgen Jugendamt: Erziehungsgeldantrag von Jugendamt zuschicken lassen (Erziehungsgeld gibt es ab 8 Woche bis 2. Lebensjahr) Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag zuschicken lassen Kinderarzt auswählen (für U2 am 3.Tag, U3 in 3. Woche) Zeitung: Geburtsanzeige entwerfen für Zeitung und Familie Werdender Vater: Urlaub beantragen Jugendamt: bei unverheirateten Eltern gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt beantragen (kostenlos)
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