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carinas

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  1. Hallo! habe mal eine Frage an alle die sich ein bisschen mit dem Mutterschutzgesetz auskennen. Bei mir ist folgende Situation: Im November 2005 ist mein erster Sohn geboren, für den ich zur Zeit noch in der Erziehungszeit bin. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet. Im November endet nun meine Erziehungszeit, aber genau 4 Wochen später beginnt mein Mutterschutz für unser 2.Baby, dass im Januar geboren werden soll. Wie berechnet sich nn mein Mutterschutzgeld? ich habe irgendwas gelesen, dass das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate als Berechnungsgrundlage genutzt wird. Ist das bei mir nun 1 Monat arbeiten und 2 Monate nichts(wegen Erziehungszeit) oder wird der kommende Monat und die letzten 2 Monate vor der Erziehungszeit von meinem ersten Sohn genommen? Ganz lieber Gruss
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