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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen. Bin bis zum 31.12.2006 noch befristet bei meiner jetztigen Firma angestellt. Seit zwei Wochen bin ich in Mutterschutz... sollte ich mich jetzt vorsichtshalber arbeitslos melden? Durch Erziehungszeit komme ich ja ohnehin nicht in den ALG-Bezug - aber trotzdem mal melden?

Möchte gleich dazu erwähnen, dass ich jetzt einige Hundert Kilometer weggezogen bin und ich dort also auch nicht mehr anfangen kann.

Weiter... mein Freund ist eigentlich bis Ende d. Jahres in Ausbildung. Eine Übernahme ist gesichert und bereits vorvertraglich geregelt. Jetzt verzögert sich alles allerdings nach hinten , so dass er voraussichtlich erst im März/April seinen Arbeitsplatz antreten kann und da erst Gehalt bezieht.

Er erhält momentan Kindergeld, Bafög und Unterhalt v. Vater. (knapp 600 Euro insg.) Dazu kam bisher mein Netto-Gehalt v. 1400 Euro. Bis Ende d. Jahres sind wir durch das Mutterschutzgeld auch weiterhin versorgt, aber was ist danach?

Erhalte ich Erziehungsgeld?

Wir haben ca. 800 Euro Fixkosten, dazu 1 Auto, keine Schulden.

Wir befürchten, dass das Geld nicht ausreichen wird.

Welche Art Unterstützung können wir uns holen für die 3-4 Monate in denen wir beide kein Einkommen haben werden?

Danke für eure Antworten!

Geschrieben

Hallo madalev,

wann soll denn euer Baby kommen? Ich denke mal noch dieses Jahr, wenn du schon im Mutterschutz bist.

Dann habt ihr sicherlich ab dem Zeitpunkt der Geburt Anrecht auf Erziehungsgeld. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus, da ich hoffe, dass unser Krümel erst im nächsten Jahr kommt ;)

Auf jeden Fall sind da die Erziehungsgeldstellen der Bundesländer für zuständig. In welchem Bundesland wohnt ihr denn?

Meines Wissenstandes nach brauchst du dich dann auch nicht arbeitslos melden, weil du ja in der Elternzeit dann bist.

Geschrieben

Das Kind soll Anfang November kommen. Ins Elterngeld falle ich also leider nicht mehr - schade, dann hätten wir jetzt nämlich kein Problem.

Also, ich habe mich heute mal auf dem Arbeitsamt erkundigt (telefonisch). Erziehungsgeld würde ich bekommen... klar. Zusätzlich könnte ich noch ALG II oder Wohngeld beantragen. Beides zusammen geht nicht. Auch ok, aber wo ist da jetzt der Unterschied?

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