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Schwanger ---> Fachabi?

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Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade in einer kleinen Zwickmühle, da ich nicht genau weiss, wie und vor allem was ich nun tun soll. ( liegt am meisten daran, dass ich in diesem Punkt sehr unerfahren bin und keine Ahnungen bei den rechtlinien habe)

Um kurz von meiner Geschichte zu erzählen, ich bin 21 Jahre alt. Ich habe damals, mit 18 Jahren aus vielen Gründen das ABI geschmissen und bin ins Ausland für 1 1/2 Jahre gegangen, anschliessend habe ich noch hier in Deutschland dann in der Systemgastronomie gearbeitet und nun endlich gehofft das ich wieder an der Schule angenommen werde und mein Fachabi machen kann. ( denn dies wäre nun mein einziger Weg um in der heutigen Situation etwas berufliches noch zu erreichen.) Ich wurde auch an der Schule angenommen und mein erster Schultag beginnt im August. Ich war total froh das es geklappt hat. Aber nun habe ich auch erfahren, dass ich schwanger bin. ( es war keineswegs geplant und hat mich nun sehr überrascht.)

Die Frage nun ist, hat jemand damit schon erfahrungen? Wie sieht es aus, kann ich den Schulplatz dann noch beibehalten? Und dann auch eventuelle durch die kurze rechtliche Pause dann die Schule fortführen oder die Klasse wiederholen?

Diese Fragen sind offen bei mir... und vielleicht hat jemand ja schon solche erfahrungen gemacht oder weiss darüber Bescheid.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Lieben Gruss, Lixi

Geschrieben

also in berlin ist es so, dass man wenn man vor seinem 21igsten geburtstag noch einen abiplatz bekommen hat auf den auch weiterhin anspruch auf diesen hat, auch wenn man durch schwangerschaft eine zwangspause machen muss.

sowas ist leider ländersache, da müsstest du beim schulamt oder wie auch immer es bei dir heißt nachfragen.

Geschrieben

Das ist schon mal eine erfreuliche Nachricht,da ich auch selber aus Berlin komme und somit ja die Frage eigentlich geklärt wäre.

Weisst du denn auch, wie das ist, wenn man denn dann die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt aussetzen muss, ob man dann weiterhin die Schule in der Klasse besuchen kann oder wird man dann automatisch ein Jahr wiederholen?

Aber schon mal vielen vielen Dank für die Antwort, dass hat mir wirklich sehr weiter geholfen und schon mal ein Grinsen hervorgerufen :)

Geschrieben

also die 6 wochen vor deinem et liegen in deinem ermessen. wenn du willst kannst du zur schule und klausuren schreiben, die lehrer dürfen dich aber nicht verpflichten am unterricht teilzunehmen bzw. dich klausuren schreiben zu lassen.

anders ist es die 8 wochen nach der geburt da gilt ein striktes verbot beiderseits, du darfst nicht zur schule und keine klausuren schreiben. so schreibt es das mutterschutzgesetz vor.

das ist ziemlich verquickt, denn man durfte damals (1999) max. 30 schultage, egal ob entschuldigt oder nicht, fehlen. hat man länger gefehlt war dies ein grund, auch wenn du 1.0 hattest, nicht versetzt zu werden.

aber speziell bei ss weiß ich es nicht genau. wo willst/ was willst du als fachabi machen? wie liegt denn dein et?

geh auf alle fälle zum direx und quatsch es mit ihm ab, wie ihr es macht. es muss in jedem fall irgendwie individuell gelöst werden. denn ziel ist es, dass du deinen abschluss ohne nachteil durch deine ss trotzdem machen kannst. notfalls müssen halt klausuren evrschoben oder nachgeschrieben/ vorgeschrieben werden.

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