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Alleinerziehend- Welcher Leistungsanspruch?

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Geschrieben

Meine kleine Prinzessin wird am Sonntag 5 Wochen jung und ist mein ganzer Stolz. Das Leben wär so schön( mal abgesehen das ich kaum schlafe:o ), wenn da nicht das Fragezeichen- Chaos zu meinem Leistungsbezug wäre! Also: Ich habe ca noch 300 Tage Anspruch auf ALG I bevor ich im sozialen Netz eine Stufe tiefer auf Hartz IV ab rutsche. Mein Mutterschutz endet in 3 Wochen und so langsam müßte ich mir einen neuen Antrag beim zuständigen AA abholen. Leider bin ich mir nicht ganz sicher was ich eigentlich beantragen soll, denn eigentlich bin ich als Alleinstehende Mutter eines Säuglings das ich dazu noch voll stille nicht vermittlungsfähig, womit ich ALG I ja nicht beziehen dürfte, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe( sagte man mir beim DRK)! Hartz IV steht mir aber nicht zu da ich erst mein Leistungsanspruch ALG I auf brauchen muss, bevor ich Hartz IV beantragen darf. Diese Info kam direkt von einer netten Mitarbeiterin beim AA.

So und nun hoffe ich, das irgendwo hier im Netz jemand ist der mir weiter helfen kann.

Geschrieben

Erstmal herzliche Gratulation zu deinem Töchterchen.

Leider kann ich dir in Bezug auf deutsche Gelder gar nicht helfen, ausser mit dem Tipp, dass du dich in dem Fall am besten bei pro Familia meldest. Die Leute können dir sicher helfen. Aber vielleicht kommt hier noch die eine oder andere vorbei, wo genau Bescheid weiss.

Geschrieben

Hallo!

Es gibt hier auch schon die ein oder anderen Beiträge im Forum, da solche Fragen oder ähnliche immer wieder auftauchen. Kannst ja mal einige anschauen!

http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=4146

http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=4802

http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=4381

Vielleicht ist da ja was passendes dabei.. habe es jetzt relativ schnell und flüchtig rausgesucht.

Geschrieben

Das Anja schreibt, dass sie noch 300 Tage anspruch auf ALG1 hat, würde ich mal sagen dass sie bei 365 Tagen im Jahr schon 65 ohne Arbeit ist oder? :confused: Denn das ALG1 bezieht man ja ein Jahr, bevor man in die Kategorie ALG2 rutscht!

Also bevor du dir nun die Beiträge alles anguckst, du kannst beim Arbeitsamt und auch zusätzlich bei Stellen wieder der Pro Familia, Caritas o.ä. Zuschüsse für Erstausstattung, Baby- und Kinderbett, Wickelkomode, Kleiderschrank und Kinderwagen (wenn mich nicht alles täruscht) beantragen. Aber ich glaube normalerweise, dass diese Anträge schon vor der Geburt gestellt werden müssen, könnte mich da aber auch täuschen.

Es ist aber sicher auch davon abhängig, wie hoch dein derzeitiges Einkommen (Arbeitslosengeld) ist. Aber normal bekommt man doch sobald das Baby da ist auch Mehrbedarf oder nicht? Zumindest ist es beim ALG2 so.. jetzt bekomme ich 345,-€ + Miete und dann würde ich knapp 1000,-€ bekommen.. das ist also schon ein Unterschied.

Einfach mal beim Arbeitsamt, Pro Familia oder so anrufen und erkundigen, was dir nun noch genau zusteht. ;)

Geschrieben

Erst einmal schönen Dank für die Meldungen, werd mich mal durch wühlen...

Die ca. 300 Tage Restanspruch ergeben sich folgendermaßen:

Durch Insolvenz meines Arbeitgebers bin ich arbeitslos geworden. Dann ergab sich für mich die Möglichkeit mich selbstständig zu machen, was ich auch tat. 3 Monate vor dem Geburtstermin mußte ich mein Gewerbe abmelden, da ich sonst keinerlei finanzielle Unterstützung bekommen hätte. In der Zeit zwischen der Insolvenz und der Selbstständigkeit ergeben sich die ca. 65 Tage die vom Jahr fehlen und wenn ich aus dem Mutterschutz komme, dann laufen die verbleibenden Tage vom Anspruch weiter. Ich versteh nur nicht warum das Amt mir weiter ALG I zahlen will, wenn ich dem Arbeitsmarkt vorerst nicht zur Verfügung stehe. Dann müßte man dies doch so lange durch Hartz IV ersetzen, jedenfalls solange bis sich Job und Kind miteinander vereinbaren lassen oder? Mich irritiert nur das der eine so sagt und der andere so... Ämter halt!

Na ja ich meld mich wenn es etwas neues gibt und wünsch Allen ein schönes Wochenende!

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