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Zweitausbildung und Schwanger-finanzielle Hilfel

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steffslf

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Hallo Ihr Lieben,

und zwar hab ich folgendes "Problem" ich bin jetzt in der 16. Woche Schwanger und habe im august 2008 eine Lehre zur Restaurantfachfrau abgeschlossen und befinde mich momentan in einem weiteren zusätzlichen Ausbildungsjahr zur Hotelfachfrau.Leider ist es mir nicht möglich diese noch rechtzeitig zu beenden.Ich verdiene nicht wirklich gut, im monat um die 700 brutto,sodass am ende im Erziehungsjahr (1 jahr) nicht viel über bleibt bei 67%(?)!Jetzt meine Frage wo kann ich mich hinwenden um noch eventuelle Zuschüsse zu bekommen?Arbeitsamt?Wohngeld?Arge?

Beim DRK zur Schwangerenberatung war ich schon von wegen einer Erstausstattung,soweit so gut!Nur der andere Finanzielle Punkt wenn das Baby dann da ist macht mir zu schaffen!Ich habe im moment noch meine eigene kleine 1 Raum Wohnung jedoch nur noch 3 Monate da ich mir mit meinem Freund (dem Vater) eine größere Wohnung für uns drei suchen möchte!Er verdient voll und kommt auf ein brutto von 1400 etwa!!

Bitte helft mir irgendwie ein bisschen durchzublicken was meine nächsten Wege sein sollten um finanzielle hilfe zu beantragen!

Viele liebe Grüße Steffi :confused:

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hallo...

du kannst wohngeld beantragen... und wenn es zu wenig einkommen ist für wohngeld, dann hartz 4 oder grundsicherung ala ausgleich..

du wirst mehr wie 67%kriegen.. sie gehen vom nettogehalt (-75euro) aus.. und für jede 2 euro, die du unter 1000 liegst bekommst du 0,1 % mehr...

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in dem monat der geburt: wohngeld beantragen (nicht einen monat später, sonst geht der geburtsmonat flöten) und familienzuschuss 140euro kannst du antragen. ja wie schon gesagt, du bekommst keine 67% sondern mehr, da du unter 1000€ liegst. das wohngeld bekommst nicht du, sondern das kind und bei beiden anträgen muss das haushaltseinkommen angegeben werden bzw. beim wohngeld für beide elternteile der komplette antrag jeweils ausgefüllt werden - aber es lohnt sich! kämpf dich durch!

und nun erstmal: herzlichen glückwunsch!!! weißt schon, was es wird?

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  • 4 Wochen später...

hallo ihr lieben...

also der arzt vermutet es wird ein junge aber ist nicht ganz sicher am 26.01 bei der FD weiß ich hoffentlich mehr =))

Mit meinen Anträgen bin ich noch nicht weiter...muss jetzt wohl BAB beantragen weil ich noch unterm existenz-Soll liege!und bis ich nicht mindestens soviel hab kann ich auch keine Erstausstattungshilfe beantragen!!

Ich bin mir im moment gar nicht mehr sicher ob ich überhaupt was bekomm da mein freund zu "gut" verdient...

Hilfee

lg steffi

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  • 2 Wochen später...

so lange du mit deinem freund noch nicht zusammen wohnst wir dd as einkommen

nicht mitberechnet und dann kannst du immer noch sagen ihr seid eine art wg

da wird im ersten jahr was ihr zusammen wohnt nichts mit einberechnet ist zumin

beim harz so def wie es beim bab kann ich nicht genau sagen

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