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Finanzielle unterstützung während Schwangerschaft?

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Geschrieben

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin neu hier, und weiß seid 2 Tagen, dass wir ein kleines Würmchen auf die Welt bringen werden ;-)

Nun meine Fragen, ich hoffe doch, dass ich mich an euch wenden kann ;)

Ich bin 20 und in meinem letzten Lehrjahr, die Abschlussprüfung werde ich (so wurde es mir gesagt) entweder im Mai oder Juni schreiben.

Ich hoffe, dass ich diese dann noch mitschreiben kann(?) da ich keine Ahnung habe, wann ich in den Mutterschutz gehe.

Ich arbeite in der Logistik, d.h kein leichter Bürojob o.ä.

Dann wollte ich wissen, ob es schon finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft gibt?

Da ich in Ausbildung bin, müsste mir eigentlich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zustehen, nur die Ämter sind der Meinung, dass ich über den Satz liege und ich nichts bekomme. Auch Wohngeld steht mir nicht zu, da ich ja Anspruch auf BAB hätte.. völliger Käse...

Mein Freund ist leider auch arbeitslos, er ist vor einigen Monaten zu mir gezogen weil eine Fernbeziehung immer schlecht ausgeht ;)

Vom Amt bekommt er noch kein Geld...

D.h...

wir haben im Monat sein Kindergeld(154), meins(154) und meine Ausbildungsvergütung(588 Netto)...

Wisst ihr, ob ich nun einen neuen BAB Antrag stellen kann, da ich schwanger bin? Oder irgendetwas in der Richtung?.. denn das ganze ist schon recht hart..

Meine Wohnung hat 50qm und kostet warm 291Euro.. also noch recht günstig.. dennoch reicht das Geld Vorn und Hinten nicht..

Ich bitte um Rat...

Geschrieben

Hallo!

Wahrscheinlich kannst du die Prüfung noch mitschreiben, weil dein ET ja dann irgendwann Ende August oder September sein müsste. Das heisst du bis frühestens Ende Juni im Mutterschutz...und so schwer is die Logisitk-Prüfung nicht (bin auch aus dieser Branche;)) :)

An deiner Stelle würd ich einfach mal zur Caritas oder Pro Familia gehen und die fragen ob und wenn ja, was dir jetz und für später noch zusteht.

Mehr kann ich dir leider dazu ned schreiben.

Wünsch dir viel Glück,dass du noch bissl was bekommst von den Ämtern und natürlich herzlichen Glückwunsch zur SS und eine schöne Kugelzeit :)

Geschrieben

hi du - herzlichen glückwunsch.

also...der mutterschutz gilt nur auf dein arbeitsverhältnis, nicht uaf dein ausbildungsverhältnis du kannst sehr wohl die klausuren mitschreiben, da der mutterschutz vor et eine KANNbestimmung ist - und mach das auch! was weg ist, ist weg!!! auch wenn du dich nicht so fühlst - augen zu und durch!!!

bab mit 588, so blöd es klingt, ich ahne es ist zuviel bemessen am bafög (585 höchstsatz oder am sozialgeld 345 p.P). allerdings wenn dein kind da ist kannst du wohngeld über das kind beziehen, im gleichen monat des et antrag stellen! und du musst dich mal durchkämpfen, beim bab weiß ich das nicht, beim bafög gibt es ab 1.1.08 einen kinderzuschlag als kompletten zuschuss i.h.v. 113eur, sowas müsste es auch beim bab geben oder aber du musst wirklich den ehcten kinderzuschlag, 140eur, beantragen beim familienamt oder wo das war. allerdings ist der sehr schwer zu bekommen. man hat nur einen ganz kleinen korridor in dem sich das geld bewegen darf. man bekommt die ablehnung mit der begründung, dass mit den 140euro die hilfebedürftigkeit nicht aufgehoben wäre. zur reihenfolge, alles ziemlich zeitgleich benatragen, beim familienzuschlag reischreiben wohngeldbescheid wird nachgereicht, wenn dieser vorliegt.

reihenfolge: bafög/bab - wohngeld - kizuschlag

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