also mutterschaftsgeld und elterngeld ist ja nicht so ganz mein spezialgebiet, kenne mich nur mit steuern aus. aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das mutterschaftsgeld von deinem netto nach steuerklasse 4 berechnet wird, wenn du in die steuerklasse 5 wechselst. ebenso beim elterngeld. da gibt es ja, soweit ich weiß, schon heftigste diskussionen zwischen antragstellern und ämtern bezüglich steuerklassenwechsel. daher ja mein verweis, dies mal beim zuständigen amt zu erfragen.
aber da es sich von der steuer her am ende eh gleich bleibt, würd ich doch lieber ne steuererstattung als ne nachzahlung bekommen und die diskussionen wegen dem steuerklassenwechsel umgehen.
ramona