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sorry, ich war ne weile nicht da...
also es ist so, dass die kinderbetreuungskosten immer in der anlage kind eingetragen werden. weiter unten gibts dann die zuordnung zu den einzelnen einkünfte als werbungskosten bzw. betriebsausgaben oder eben sonderausgaben. die kinderbetreuungskosten ohne hilfe eines computerprogramms, das weiß worauf es ankommt, richtig einzutragen, ist beinahe unmöglich, und für laien sowieso. da sind zig eintragungen zu machen, damit am ende alles richtig ist. da kann man dann nur hoffen, dass beim finanzamt jemand mitdenkt und alles richtig eingibt. ist aber eben leider nicht immer der fall. notfalls, wenn man sich bei den eintragungen unsicher ist, einfach einen fetten vermerk drauf machen, dass die die eintragungen überprüfen und ggf. ergänzen sollen.
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dann bist du aber vermutlich selbständig, oder?
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wenn deine tochter im mai geboren ist, reicht dein bezugszeitraum für das elterngeld ebenfalls bis mai (12 monate). demnach müssten sogar 5 monate aus deiner letzten erwerbstätigkeit herangezogen werden.
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Mädels,
kann mir von euch jemand auf die Sprünge helfen?
Im Moment beziehe ich noch bis März 2011 Elterngeld für meine Tochter (auf 2 Jahre gesplittet) - im Januar kommt das zweite Kind.
Hierzu meine Frage:
Normalerweile werden ja die Monate mit Bezug vom Elterngeld ausgeklammert und die Zeit davor für die Berechnung berücksichtigt. Gilt das denn auch wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hat? Oder bekomme ich dann nur die 300 € + Geschwisterbonus?
Die Verlängerung auf 2 Jahre wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Kann aber sein, dass trotzdem noch einige Monate von deinem Einkommen vor der ersten Geburt herangezogen werden, da ja zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes betrachtet werden.
Ich hätte da auch mal neh Frage vieleicht kann mir ja jemand helfen.Ich bekomme noch Elterngeld für meine Tochte. Hab dieses auf zwei jahre gesplittet. Jetzt arbeite ich seit Juni ja wieder. Das Elterngeld wird ja neu berechnet. Der neue Betrag zählt der dann nur bis September und dann bekomm ich wieder den alten oder gibt es dann weiter den neuen Betrag? Denn dann würd ich mich fragen was mit anderen Hälfte vom Elterngeld ist für die ich ja eigendlich schon der Geburt gearbeitet habe!
Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich aufschreiben.
Lg Susi
Also grundsätzlich (laut Gesetz) ist es so, dass nach Ablauf des regulären Bezugszeitraums die Auszahlung der jeweils zweiten Hälfte der Monatsbeträge beginnt. Also müsstest du bis September den geminderten Betrag bekommen, danach wieder den vollen und ab Juni nächsten Jahres dann wieder den geminderten. Ob das in der Praxis jetzt auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen. Wäre ja sonst zu einfach
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hab ich etwa als einzige ein bild eingereicht dieses mal??? naja, war auch nur glücklicher zufall, dass mich dieses motiv noch am wochenende überfallen hat. alles andere, was ich für den wettbewerb geknipst hatte, war mir irgendwie auch zu öde
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genau, ersatzspeicherkarte und ggf. auch ersatzakku dabei haben.
und vielleicht noch als tipp beim bilder-machen: versuch, möglichst ohne blitz auszukommen.
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Konntest du schon was rausfinden, Monilein?
ne, sorry, hab dich aber nicht vergessen
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das is schnuppe, weil die betreuungskosten zusätzlich zum werbungskosten-pauschbetrag gewährt werden normalerweise setzt man sie bei dem an, der die kosten getragen hat, kann auch halbe halbe sein. aber spielt wie gesagt bei zusammenveranlagung keine rolle.
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*lach* es gibt keine krippensteuer
und klar, wenn ihr beide arbeiten geht, könnt ihr auch die kosten für die kinderbetreuung absetzen. wenn er die bei sich absetzen will, sollte er aber die kosten von seinem konto zahlen, sonst könnte es probleme geben.
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ja, aber beim 400-euro-jon zahlt ja der arbeitgeber die steuern für dich... dann sind die betreuungskosten auch absetzbar.
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wieso? gibt doch genug größere tiere, muss doch nix winzig kleines sein
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ja, willige motive werden vermutlich der knackpunkt an dem thema sein
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oh, eine wirklich unerwartete wahl
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ähm, bibbi, wie siehts denn mit nem neuen wettbewerbsthema aus? *aufdenkalenderschau*
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dann guck ich noch mal genauer nach, ob das zum problem werden könnte, da du ja nur steuerfreie einnahmen hast dann...
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...weil ich eigentlich nochwas zu meinem Bild schreiben und Uta schicken wollte
und was hindert dich daran, es hier und jetzt zu tun?
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Ohweh, ich bin mit dem Datum total durcheinander und wieder viel zu spät dran.
hä? wieso? is doch ganz frisch der thread hier
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bist du denn über den 2100 € drüber? denn falls nicht, könnte es kritisch werden, da müsste ich noch mal im detail nachschauen
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wenn ihr beide arbeitet, könnt ihr die kosten auch absetzen... egal ob es eine nichtselbständige oder eine selbständige arbeit ist
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nur bei Bild 2 hatte ich immer ein mulmiges Gefühl...vielleicht weil ich dann im Kopfkino mein Kind da schon hinrennen sah
du also auch na dann bin ich ja wenigstens nicht alleine
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herzlichen glückwunsch an die gewinner
ich habe für bild nummer 1 gestimmt. warum?
weil ich direkt ein baby sehe, was noch nicht so richtig mobil ist. es liegt vor einem großen berg von spielzeug, aber das einzige, was interessiert, ist das rote - unerreichbare - auto ganz da oben.
bei bibbis bild krieg ich angst beim ansehen, deswegen hab ich nicht dafür gestimmt, auch wenn es fotografisch sehr gut ist. überhaupt finde ich die bildqualität diesmal ausgesprochen gut
keine ahnung, warum bild 8 gar keine stimmen bekommen hat, denn es ist eine saubere arbeit. vielleicht zu kitschig? trost:kuesschen: an sandra
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eine solche ausnahmeregelung ist mir leider nicht bekannt, jana
da julian noch keine 3 jahre alt ist, könnt ihr die betreuungskosten leider nicht steuerlich geltend machen.
das finanzgericht hamburg hat mit urteil vom 23.10.2009 entschieden, dass die gesetzlichen regelungen zum abzug der kinderbetreuungskosten nicht verfassungwidrig sind. hier ging es um einen ähnlichen fall. revision ist beim bundesfinanzhof anhängig (hat aber meiner meinung nach wenig aussicht auf erfolg).
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*hierschrei*
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So ist mir ein Motiv durch die Lappen gegangen, weil cih vergessen hatte zu spannen.
wie, manueller filmtransport? herrlich!!! wobei es wirklich schade is, dass dir deswegen ein motiv durch die lappen gegangen ist. bin schon soooo gespannt auf die bilder
@ Moni Steuern und Kinderbetreuungskosten
in Finanzierung Geld Beruf
Geschrieben
ne, so was is beim finanzamt nicht vorgesehen nur wenn die nachzahlung unter 1 euro ist, wird sie nicht erhoben. gilt aber genauso bei erstattungen. unter 1 euro wird nicht ausgezahlt.