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MamaMoni

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Beiträge von MamaMoni

  1. sorry, ich war ne weile nicht da...

    also es ist so, dass die kinderbetreuungskosten immer in der anlage kind eingetragen werden. weiter unten gibts dann die zuordnung zu den einzelnen einkünfte als werbungskosten bzw. betriebsausgaben oder eben sonderausgaben. die kinderbetreuungskosten ohne hilfe eines computerprogramms, das weiß worauf es ankommt, richtig einzutragen, ist beinahe unmöglich, und für laien sowieso. da sind zig eintragungen zu machen, damit am ende alles richtig ist. da kann man dann nur hoffen, dass beim finanzamt jemand mitdenkt und alles richtig eingibt. ist aber eben leider nicht immer der fall. notfalls, wenn man sich bei den eintragungen unsicher ist, einfach einen fetten vermerk drauf machen, dass die die eintragungen überprüfen und ggf. ergänzen sollen.

  2. Mädels,

    kann mir von euch jemand auf die Sprünge helfen?

    Im Moment beziehe ich noch bis März 2011 Elterngeld für meine Tochter (auf 2 Jahre gesplittet) - im Januar kommt das zweite Kind.

    Hierzu meine Frage:

    Normalerweile werden ja die Monate mit Bezug vom Elterngeld ausgeklammert und die Zeit davor für die Berechnung berücksichtigt. Gilt das denn auch wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hat? Oder bekomme ich dann nur die 300 € + Geschwisterbonus?

    Die Verlängerung auf 2 Jahre wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Kann aber sein, dass trotzdem noch einige Monate von deinem Einkommen vor der ersten Geburt herangezogen werden, da ja zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes betrachtet werden.

    Ich hätte da auch mal neh Frage vieleicht kann mir ja jemand helfen.

    Ich bekomme noch Elterngeld für meine Tochte. Hab dieses auf zwei jahre gesplittet. Jetzt arbeite ich seit Juni ja wieder. Das Elterngeld wird ja neu berechnet. Der neue Betrag zählt der dann nur bis September und dann bekomm ich wieder den alten oder gibt es dann weiter den neuen Betrag? Denn dann würd ich mich fragen was mit anderen Hälfte vom Elterngeld ist für die ich ja eigendlich schon der Geburt gearbeitet habe!

    Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich aufschreiben.

    Lg Susi

    Also grundsätzlich (laut Gesetz) ist es so, dass nach Ablauf des regulären Bezugszeitraums die Auszahlung der jeweils zweiten Hälfte der Monatsbeträge beginnt. Also müsstest du bis September den geminderten Betrag bekommen, danach wieder den vollen und ab Juni nächsten Jahres dann wieder den geminderten. Ob das in der Praxis jetzt auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen. Wäre ja sonst zu einfach :lol:

  3. hab ich etwa als einzige ein bild eingereicht dieses mal??? naja, war auch nur glücklicher zufall, dass mich dieses motiv noch am wochenende überfallen hat. alles andere, was ich für den wettbewerb geknipst hatte, war mir irgendwie auch zu öde

  4. herzlichen glückwunsch an die gewinner :D

    ich habe für bild nummer 1 gestimmt. warum?

    weil ich direkt ein baby sehe, was noch nicht so richtig mobil ist. es liegt vor einem großen berg von spielzeug, aber das einzige, was interessiert, ist das rote - unerreichbare - auto ganz da oben.

    bei bibbis bild krieg ich angst beim ansehen, deswegen hab ich nicht dafür gestimmt, auch wenn es fotografisch sehr gut ist. überhaupt finde ich die bildqualität diesmal ausgesprochen gut :yes4::thumb:

    keine ahnung, warum bild 8 gar keine stimmen bekommen hat, denn es ist eine saubere arbeit. vielleicht zu kitschig? :noidea: trost:kuesschen: an sandra

  5. eine solche ausnahmeregelung ist mir leider nicht bekannt, jana :o

    da julian noch keine 3 jahre alt ist, könnt ihr die betreuungskosten leider nicht steuerlich geltend machen.

    das finanzgericht hamburg hat mit urteil vom 23.10.2009 entschieden, dass die gesetzlichen regelungen zum abzug der kinderbetreuungskosten nicht verfassungwidrig sind. hier ging es um einen ähnlichen fall. revision ist beim bundesfinanzhof anhängig (hat aber meiner meinung nach wenig aussicht auf erfolg).

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