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MamaMoni

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Über MamaMoni

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    weiblich

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  • Wohnort
    Springe bei Hannover
  • PLZ
    31832
  • Bundesland
    Niedersachsen

Rund um die Familie

  • Kinder
    1 Kind
  • Kindergeburtstag
    02.10.2007
  • Familienstand
    Verheiratet
  • Kontakt:
    Per Email als auch im Forum erreichbar

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  1. ne, so was is beim finanzamt nicht vorgesehen nur wenn die nachzahlung unter 1 euro ist, wird sie nicht erhoben. gilt aber genauso bei erstattungen. unter 1 euro wird nicht ausgezahlt.
  2. sorry, ich war ne weile nicht da... also es ist so, dass die kinderbetreuungskosten immer in der anlage kind eingetragen werden. weiter unten gibts dann die zuordnung zu den einzelnen einkünfte als werbungskosten bzw. betriebsausgaben oder eben sonderausgaben. die kinderbetreuungskosten ohne hilfe eines computerprogramms, das weiß worauf es ankommt, richtig einzutragen, ist beinahe unmöglich, und für laien sowieso. da sind zig eintragungen zu machen, damit am ende alles richtig ist. da kann man dann nur hoffen, dass beim finanzamt jemand mitdenkt und alles richtig eingibt. ist aber eben leider nicht immer der fall. notfalls, wenn man sich bei den eintragungen unsicher ist, einfach einen fetten vermerk drauf machen, dass die die eintragungen überprüfen und ggf. ergänzen sollen.
  3. dann bist du aber vermutlich selbständig, oder?
  4. wenn deine tochter im mai geboren ist, reicht dein bezugszeitraum für das elterngeld ebenfalls bis mai (12 monate). demnach müssten sogar 5 monate aus deiner letzten erwerbstätigkeit herangezogen werden.
  5. Die Verlängerung auf 2 Jahre wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Kann aber sein, dass trotzdem noch einige Monate von deinem Einkommen vor der ersten Geburt herangezogen werden, da ja zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes betrachtet werden. Also grundsätzlich (laut Gesetz) ist es so, dass nach Ablauf des regulären Bezugszeitraums die Auszahlung der jeweils zweiten Hälfte der Monatsbeträge beginnt. Also müsstest du bis September den geminderten Betrag bekommen, danach wieder den vollen und ab Juni nächsten Jahres dann wieder den geminderten. Ob das in der Praxis jetzt auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen. Wäre ja sonst zu einfach
  6. hab ich etwa als einzige ein bild eingereicht dieses mal??? naja, war auch nur glücklicher zufall, dass mich dieses motiv noch am wochenende überfallen hat. alles andere, was ich für den wettbewerb geknipst hatte, war mir irgendwie auch zu öde
  7. genau, ersatzspeicherkarte und ggf. auch ersatzakku dabei haben. und vielleicht noch als tipp beim bilder-machen: versuch, möglichst ohne blitz auszukommen.
  8. ne, sorry, hab dich aber nicht vergessen
  9. das is schnuppe, weil die betreuungskosten zusätzlich zum werbungskosten-pauschbetrag gewährt werden normalerweise setzt man sie bei dem an, der die kosten getragen hat, kann auch halbe halbe sein. aber spielt wie gesagt bei zusammenveranlagung keine rolle.
  10. *lach* es gibt keine krippensteuer und klar, wenn ihr beide arbeiten geht, könnt ihr auch die kosten für die kinderbetreuung absetzen. wenn er die bei sich absetzen will, sollte er aber die kosten von seinem konto zahlen, sonst könnte es probleme geben.
  11. ja, aber beim 400-euro-jon zahlt ja der arbeitgeber die steuern für dich... dann sind die betreuungskosten auch absetzbar.
  12. wieso? gibt doch genug größere tiere, muss doch nix winzig kleines sein
  13. ja, willige motive werden vermutlich der knackpunkt an dem thema sein
  14. oh, eine wirklich unerwartete wahl
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